Ernennungsurkunden der neuen Bundesregierung

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Kopien der Ernennungsurkunde der Bundeskanzlerin sowie der Bundesminister vom 14.03.2018

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien der Ernen…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ernennungsurkunden der neuen Bundesregierung [#27063]
Datum
15. März 2018 11:29
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien der Ernennungsurkunde der Bundeskanzlerin sowie der Bundesminister vom 14.03.2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespräsidialamt
IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. März 2018 möchte i…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
18. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. März 2018 möchte ich zunächst klarstellen, dass für Ihre Anfrage ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG .nicht besteht, da § 1 Abs. 1 S. 2 IFG die Wahrnehmung der verfassungsrechtlichen Aufgaben durch den Bundespräsidenten selbst bzw. die Vorbereitungen präsidentieller Akte des Bundespräsidenten durch das Bundespräsidialamt nicht erfasst. Insofern führt bereits die Gesetzesbegründung zum IFG (BT-Drs. 15/4493, S. 8) wie folgt aus: "Auch die Tätigkeit des Bundespräsidialamtes fallt in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere nicht die Vorbereitung präsidentieller Akte des Bundespräsidenten und die vom Bundespräsidenten delegierten Akte. ( ... )". Dieser eindeutigen Klarstellung des gesetzgeberischen Willens folgt das Schrifttum zum IFG einhellig (vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl § 1 Rn. 1181, 189; Jastrow/Schlatmann, IFG, § 1 Rn. 40f; Rossi, IFG, § 1 Rn. 65; Schmidt/Jastrow, NVwZ 2005, 984, 988; BergeF/Partsch/Roth/Scheel, IFG, 2. Aufl., § I Rn. 62; BeckOK InfoMedienR/Debus IFG, § I Rn. 143.4). Die von Ihnen begehrten Unterlagen beziehen sich sämtlich nicht auf Verwaltungsaufgaben des Bundespräsidialamtes, sondern auf präsidentielle Akte, die der Bundespräsident in Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse wahrnimmt. Unabhängig davon, dass Sie keinen Anspruch auf Informationszugang haben, habe ich Ihnen anliegend Kopien der von Ihnen erbetenen Urkunden beigefügt. Mit freundlichen Grüßen