Erneuerung des Vorplatzes der JGU Mainz

Bitte senden Sie mir die vorhandenen Informationen zur Erneuerung des Vorplatzes der Uni Mainz hinsichtlich:
- der Kosten der baulichen Maßnahme
- die geplante Dauer
- Grund für die Erneuerung
Bitte senden Sie mir auch Unterlagen, aus denen hervorgeht,wer die Erneuerung beschlossen hat.
Wer hat die Entscheidung getroffen,welche Bäume gefällt werden sollen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2016
  • Frist
    10. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erneuerung des Vorplatzes der JGU Mainz [#19537]
Datum
8. Dezember 2016 19:26
An
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die vorhandenen Informationen zur Erneuerung des Vorplatzes der Uni Mainz hinsichtlich: - der Kosten der baulichen Maßnahme - die geplante Dauer - Grund für die Erneuerung Bitte senden Sie mir auch Unterlagen, aus denen hervorgeht,wer die Erneuerung beschlossen hat. Wer hat die Entscheidung getroffen,welche Bäume gefällt werden sollen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Ihre Anfrage zur Umgestaltung des Campusvorplatzes der Johannes Gutenberg-Universität
Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Betreff
Ihre Anfrage zur Umgestaltung des Campusvorplatzes der Johannes Gutenberg-Universität
Datum
6. Januar 2017 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz zum Thema Campusvorplatz der Johannes Gutenberg-Universität. Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass der Landesbetrieb LBB nach der in unserem Ressort vertretenen Rechtsauffassung nicht zu den transparenzpflichtigen Stellen gemäß § 3 Landestransparenzgesetz (LTranspG) gehört und damit nicht transparenzpflichtig ist. Gleichwohl beantworten wir Ihre Anfrage ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gerne wie folgt: 1)) Kosten der baulichen Maßnahme Für die Umgestaltung des Campusvorplatzes in dem spitzen Dreieck zwischen Saarstraße/Einmündung Albert-Schweitzer-Straße, dem Kolonnadenbau mit Geschäften sowie den Verwaltungsgebäuden der Universität sind rund 3,5 Millionen Euro veranschlagt. 2)) Geplante Dauer Die Bauarbeiten zur Neugestaltung des Campusvorplatzes haben am Montag, dem 21. November 2016, begonnen. Mit einer Bauzeit von acht Monaten ist zu rechnen, wobei dies auch von den Witterungsverhältnissen im Winter abhängt. 3)) Grund für die Erneuerung Zwei Faktoren sind ausschlaggebend: 1. Die Grundlage bildet der Masterplan zur Gestaltung der öffentlichen Räume des Gutenberg-Campus Mainz, der 2011 aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangenen ist. Wettbewerbssieger ist das Büro Thomanek, Duquesnoy, Boemans (TDB Berlin). 2. Daran knüpft die Planung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) für das sogenannte Forum Ost an. Die Planung berücksichtigt auch die Haltestelle der neuen Straßenbahnlinie nach Lerchenberg ("Mainzelbahn") an der Saarstraße unmittelbar am Vorplatz. 4)) Bitte um Unterlagen, aus denen hervorgeht, wer die Erneuerung beschlossen hat Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des LBB, der Bestandteil des Einzelplans 12 ist, veranschlagt (online verfügbar unter folgendem Link: https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Date…). Die Bereitstellung weitergehender Unterlagen wäre durch Einscannen umfangreicher Dokumente technisch möglich. Wir müssten indessen vorher im Einzelnen prüfen, ob entgegenstehende Belange betroffen sind und vorab ggf. Passagen schwärzen. Dies würde einen Aufwand auslösen, der über den Maßstab "mündlicher, einfacher schriftlicher Auskünfte und die entsprechende Einsichtnahme in amtliche Informationen vor Ort" im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 LTranspG (auch wenn wir das Gesetz nur analog anwenden würden) hinausgeht. Für diese Amtshandlungen müssten wir Ihnen Gebühren nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis in Rechnung stellen. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob Sie diesen gebührenpflichtigen Weg gehen möchten. 5))Wer hat die Entscheidung getroffen, welche Bäume gefällt werden sollen? Die Entscheidung über Fällungen und Neupflanzungen traf der Landesbetrieb LBB im Zuge der Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Forum Ost. Die Ausführungsplanung wurde vom Finanzministerium genehmigt. Im Bereich zwischen der Saarstraße und den Kolonnaden werden 16 Bäume gefällt. Die Fällungen sind mit dem Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz abgestimmt und von diesem genehmigt. Einbezogen war auch der Gestaltungsbeirat der Stadt Mainz. Die genehmigten Planungen sehen im Gegenzug u.a. Neupflanzungen im gleichen Umfang vor. So werden 16 Eschen und Pyramiden-Hainbuchen neu gepflanzt. Diese bilden eine Baumreihe parallel zu den Kolonnaden und markieren so die 170 Meter lange Achse zwischen dem Torbogen zum Forum Universitatis und der Platzspitze, in Anlehnung an den Masterplan. Zusätzlich wird die Mainzer Verkehrsgesellschaft einen Baum pflanzen.
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Rückruf: Ihre Anfrage zur Umgestaltung des Campusvorplatzes der Johannes Gutenberg-Universität LZ Renner, Claudia …
Von
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Betreff
Rückruf: Ihre Anfrage zur Umgestaltung des Campusvorplatzes der Johannes Gutenberg-Universität
Datum
6. Januar 2017 10:12
Status
LZ Renner, Claudia möchte die Nachricht "Ihre Anfrage zur Umgestaltung des Campusvorplatzes der Johannes Gutenberg-Universität " zurückrufen.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Ihre Anfrage zur Neugestaltung Campusvorplatz JGU Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach…
Von
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Betreff
Ihre Anfrage zur Neugestaltung Campusvorplatz JGU
Datum
16. Januar 2017 11:55
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz zum Thema Campusvorplatz der Johannes Gutenberg-Universität. Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass der Landesbetrieb LBB nicht zu den transparenzpflichtigen Stellen gemäß § 3 Landestransparenzgesetz (LTranspG) gehört und damit nicht transparenzpflichtig ist. Gleichwohl beantworten wir Ihre Anfrage ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gerne wie folgt: 1)) Kosten der baulichen Maßnahme Für die Umgestaltung des Campusvorplatzes in dem spitzen Dreieck zwischen Saarstraße/Einmündung Albert-Schweitzer-Straße, dem Kolonnadenbau mit Geschäften sowie den Verwaltungsgebäuden der Universität sind rund 3,5 Millionen Euro veranschlagt. 2)) Geplante Dauer Die Bauarbeiten zur Neugestaltung des Campusvorplatzes haben am Montag, dem 21. November 2016, begonnen. Mit einer Bauzeit von acht Monaten ist zu rechnen, wobei dies auch von den Witterungsverhältnissen im Winter abhängt. 3)) Grund für die Erneuerung Zwei Faktoren sind ausschlaggebend: 1. Die Grundlage bildet der Masterplan zur Gestaltung der öffentlichen Räume des Gutenberg-Campus Mainz, der 2011 aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangenen ist. Wettbewerbssieger ist das Büro Thomanek, Duquesnoy, Boemans (TDB Berlin). 2. Daran knüpft die Planung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) für das Forum Ost an. Die Planung berücksichtigt auch die Haltestelle der neuen Straßenbahnlinie nach Lerchenberg („Mainzelbahn“) an der Saarstraße unmittelbar am Vorplatz. 4)) Bitte um Unterlagen, aus denen hervorgeht, wer die Erneuerung beschlossen hat Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des LBB, der Bestandteil des Einzelplans 12 ist, veranschlagt unter „Universität Mainz - Städtebauliche-, Gestaltungs- und Erschließungsmaßnahmen“ (online verfügbar unter folgendem Link: https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Date…). Die Bereitstellung weitergehender Unterlagen wäre durch Einscannen umfangreicher Dokumente technisch möglich. Wir müssten indessen vorher im Einzelnen prüfen, ob entgegenstehende Belange betroffen sind und vorab ggf. Passagen schwärzen. Dies würde einen Aufwand auslösen, der über den Maßstab „mündlicher, einfacher schriftlicher Auskünfte und die entsprechende Einsichtnahme in amtliche Informationen vor Ort“ im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 LTranspG (auch wenn wir das Gesetz nur analog anwenden würden) hinausgeht. Für diese Amtshandlungen müssten wir Ihnen Gebühren nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis in Rechnung stellen. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob Sie diesen gebührenpflichtigen Weg gehen möchten. 5))Wer hat die Entscheidung getroffen, welche Bäume gefällt werden sollen? Die Entscheidung über Fällungen und Neupflanzungen traf der Landesbetrieb LBB im Zuge der Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Forum Ost. Die Ausführungsplanung wurde vom Finanzministerium genehmigt. Im Bereich zwischen der Saarstraße und den Kolonnaden werden 16 Bäume gefällt. Die Fällungen sind mit dem Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz abgestimmt und von diesem genehmigt. Einbezogen war auch der Gestaltungsbeirat der Stadt Mainz. Die genehmigten Planungen sehen im Gegenzug u.a. Neupflanzungen im gleichen Umfang vor. So werden 16 Eschen und Pyramiden-Hainbuchen neu gepflanzt. Diese bilden eine Baumreihe parallel zu den Kolonnaden und markieren so die 170 Meter lange Achse zwischen dem Torbogen zum Forum Universitatis und der Platzspitze, in Anlehnung an den Masterplan. Zusätzlich wird die Mainzer Verkehrsgesellschaft einen Baum pflanzen. Beste Grüße