Sehr
geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz zum Thema Campusvorplatz der Johannes Gutenberg-Universität. Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass der Landesbetrieb LBB nicht zu den transparenzpflichtigen Stellen gemäß § 3 Landestransparenzgesetz (LTranspG) gehört und damit nicht transparenzpflichtig ist. Gleichwohl beantworten wir Ihre Anfrage ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gerne wie folgt:
1)) Kosten der baulichen Maßnahme
Für die Umgestaltung des Campusvorplatzes in dem spitzen Dreieck zwischen Saarstraße/Einmündung Albert-Schweitzer-Straße, dem Kolonnadenbau mit Geschäften sowie den Verwaltungsgebäuden der Universität sind rund 3,5 Millionen Euro veranschlagt.
2)) Geplante Dauer
Die Bauarbeiten zur Neugestaltung des Campusvorplatzes haben am Montag, dem 21. November 2016, begonnen. Mit einer Bauzeit von acht Monaten ist zu rechnen, wobei dies auch von den Witterungsverhältnissen im Winter abhängt.
3)) Grund für die Erneuerung
Zwei Faktoren sind ausschlaggebend:
1. Die Grundlage bildet der Masterplan zur Gestaltung der öffentlichen Räume des Gutenberg-Campus Mainz, der 2011 aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangenen ist. Wettbewerbssieger ist das Büro Thomanek, Duquesnoy, Boemans (TDB Berlin).
2. Daran knüpft die Planung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) für das Forum Ost an. Die Planung berücksichtigt auch die Haltestelle der neuen Straßenbahnlinie nach Lerchenberg („Mainzelbahn“) an der Saarstraße unmittelbar am Vorplatz.
4)) Bitte um Unterlagen, aus denen hervorgeht, wer die Erneuerung beschlossen hat
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des LBB, der Bestandteil des Einzelplans 12 ist, veranschlagt unter „Universität Mainz - Städtebauliche-, Gestaltungs- und Erschließungsmaßnahmen“ (online verfügbar unter folgendem Link:
https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Date…).
Die Bereitstellung weitergehender Unterlagen wäre durch Einscannen umfangreicher Dokumente technisch möglich. Wir müssten indessen vorher im Einzelnen prüfen, ob entgegenstehende Belange betroffen sind und vorab ggf. Passagen schwärzen. Dies würde einen Aufwand auslösen, der über den Maßstab „mündlicher, einfacher schriftlicher Auskünfte und die entsprechende Einsichtnahme in amtliche Informationen vor Ort“ im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 LTranspG (auch wenn wir das Gesetz nur analog anwenden würden) hinausgeht. Für diese Amtshandlungen müssten wir Ihnen Gebühren nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis in Rechnung stellen. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob Sie diesen gebührenpflichtigen Weg gehen möchten.
5))Wer hat die Entscheidung getroffen, welche Bäume gefällt werden sollen?
Die Entscheidung über Fällungen und Neupflanzungen traf der Landesbetrieb LBB im Zuge der Ausführungsplanung für die Neugestaltung des Forum Ost. Die Ausführungsplanung wurde vom Finanzministerium genehmigt.
Im Bereich zwischen der Saarstraße und den Kolonnaden werden 16 Bäume gefällt. Die Fällungen sind mit dem Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz abgestimmt und von diesem genehmigt. Einbezogen war auch der Gestaltungsbeirat der Stadt Mainz.
Die genehmigten Planungen sehen im Gegenzug u.a. Neupflanzungen im gleichen Umfang vor. So werden 16 Eschen und Pyramiden-Hainbuchen neu gepflanzt. Diese bilden eine Baumreihe parallel zu den Kolonnaden und markieren so die 170 Meter lange Achse zwischen dem Torbogen zum Forum Universitatis und der Platzspitze, in Anlehnung an den Masterplan. Zusätzlich wird die Mainzer Verkehrsgesellschaft einen Baum pflanzen.
Beste Grüße