Erneute Anfrage an die Bezirksregierung zu ihrer Information vom 10 Feb. 2017 da meine Anfrage mit einem Hinweis auf eine Webseite beantwortet wurde

Vielen Dank für Ihre für Ihre Information vom 10 Feb. 2017. Ich habe die Seite studiert, aber es bleiben Fragen offen die ich aus dem Erlass nicht lesen konnte.

Im OGS Erlass http://www.ganztag-nrw.de/information... steht unter dem zu öffnenden Link: OGS für Alle? Perspektiven und Rechtsgrundlagen steht folgendes unter Punkt 3:

Schließlich stattet das Land im Primarbereich eine OGS deutlich besser
aus als gebundene Ganztagsschulen. Gebundenen Ganztagsschulen kann das
Land lediglich einen Lehrerstellenzuschlag in Höhe von 20% gewähren,
während hingegen die Fördersätze bei einer offenen Ganztagsschule im
Primarbereich einen Stellenzuschlag von etwa 70% gleichkommen (davon
etwa zwei Siebtel = 20 %-Punkte in Lehrerstellen)

Die Fragen:
1. Danach würden also 50% der Gehälter der Mitarbeiter der OGS (nicht der Lehrer) vom Land bezahlt, wovon werden die anderen 50 % der Gehälter bezahlt?

2. Sollten die die restlichen 50% der Gehälter von den Zuschüssen die pro Kind gezahlt werden, gibt es dann noch genügend Geld für AGS und sonstige Förderung im offenen Ganztag?

3. Für 25 Kinder gibt es Lehrerstellenzuschläge von 0.2 (davon 50% kapitalisierbar) würde dann z. B. bei unter 25 angemeldeten Kindern der Zuschlag für dieses Jahr entfallen und die Kinder bekommen keine Förderung durch Lehrerstellen?

4. Und würden sich die Lehrestellenanteile bei über 25 aber unter 50 angemeldeten Kinder verdoppeln?

Mit besten Grüßen und vielen Dank im Voraus

Karl Bodmann

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Februar 2017
  • Frist
    4. April 2017
  • 0 Follower:innen
Karl Bodmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Karl Bodmann
Betreff
Erneute Anfrage an die Bezirksregierung zu ihrer Information vom 10 Feb. 2017 da meine Anfrage mit einem Hinweis auf eine Webseite beantwortet wurde [#20528]
Datum
28. Februar 2017 22:36
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vielen Dank für Ihre für Ihre Information vom 10 Feb. 2017. Ich habe die Seite studiert, aber es bleiben Fragen offen die ich aus dem Erlass nicht lesen konnte. Im OGS Erlass http://www.ganztag-nrw.de/information... steht unter dem zu öffnenden Link: OGS für Alle? Perspektiven und Rechtsgrundlagen steht folgendes unter Punkt 3: Schließlich stattet das Land im Primarbereich eine OGS deutlich besser aus als gebundene Ganztagsschulen. Gebundenen Ganztagsschulen kann das Land lediglich einen Lehrerstellenzuschlag in Höhe von 20% gewähren, während hingegen die Fördersätze bei einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich einen Stellenzuschlag von etwa 70% gleichkommen (davon etwa zwei Siebtel = 20 %-Punkte in Lehrerstellen) Die Fragen: 1. Danach würden also 50% der Gehälter der Mitarbeiter der OGS (nicht der Lehrer) vom Land bezahlt, wovon werden die anderen 50 % der Gehälter bezahlt? 2. Sollten die die restlichen 50% der Gehälter von den Zuschüssen die pro Kind gezahlt werden, gibt es dann noch genügend Geld für AGS und sonstige Förderung im offenen Ganztag? 3. Für 25 Kinder gibt es Lehrerstellenzuschläge von 0.2 (davon 50% kapitalisierbar) würde dann z. B. bei unter 25 angemeldeten Kindern der Zuschlag für dieses Jahr entfallen und die Kinder bekommen keine Förderung durch Lehrerstellen? 4. Und würden sich die Lehrestellenanteile bei über 25 aber unter 50 angemeldeten Kinder verdoppeln? Mit besten Grüßen und vielen Dank im Voraus Karl Bodmann
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Bodmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Karl Bodmann

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Bezirksregierung Münster
WG: Erneute Anfrage an die Bezirksregierung zu ihrer Information vom 10 Feb. 2017 da meine Anfrage mit einem Hinwe…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
WG: Erneute Anfrage an die Bezirksregierung zu ihrer Information vom 10 Feb. 2017 da meine Anfrage mit einem Hinweis auf eine Webseite beantwortet wurde [#20528]
Datum
3. März 2017 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bodmann, mit meiner Email vom 07.02.2017 ist Ihrem Informationsbedarf aus hiesiger Sicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen worden. Aus den Ihnen genannten Informationsquellen können alle erforderlichen Hinweise entnommen werden. Ihre Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen der Informationsfreiheit greifen aus hiesiger Sicht nicht, da es sich nicht um Anfragen zu einem konkreten Verwaltungsverfahren handelt. Ich sehe Ihre Anfrage damit als abschließend beantwortet an.   Mit freundlichen Grüßen