Erneute Anfrage an die Bezirksregierung zu ihrer Information vom 10 Feb. 2017 da meine Anfrage mit einem Hinweis auf eine Webseite beantwortet wurde
Vielen Dank für Ihre für Ihre Information vom 10 Feb. 2017. Ich habe die Seite studiert, aber es bleiben Fragen offen die ich aus dem Erlass nicht lesen konnte.
Im OGS Erlass http://www.ganztag-nrw.de/information... steht unter dem zu öffnenden Link: OGS für Alle? Perspektiven und Rechtsgrundlagen steht folgendes unter Punkt 3:
Schließlich stattet das Land im Primarbereich eine OGS deutlich besser
aus als gebundene Ganztagsschulen. Gebundenen Ganztagsschulen kann das
Land lediglich einen Lehrerstellenzuschlag in Höhe von 20% gewähren,
während hingegen die Fördersätze bei einer offenen Ganztagsschule im
Primarbereich einen Stellenzuschlag von etwa 70% gleichkommen (davon
etwa zwei Siebtel = 20 %-Punkte in Lehrerstellen)
Die Fragen:
1. Danach würden also 50% der Gehälter der Mitarbeiter der OGS (nicht der Lehrer) vom Land bezahlt, wovon werden die anderen 50 % der Gehälter bezahlt?
2. Sollten die die restlichen 50% der Gehälter von den Zuschüssen die pro Kind gezahlt werden, gibt es dann noch genügend Geld für AGS und sonstige Förderung im offenen Ganztag?
3. Für 25 Kinder gibt es Lehrerstellenzuschläge von 0.2 (davon 50% kapitalisierbar) würde dann z. B. bei unter 25 angemeldeten Kindern der Zuschlag für dieses Jahr entfallen und die Kinder bekommen keine Förderung durch Lehrerstellen?
4. Und würden sich die Lehrestellenanteile bei über 25 aber unter 50 angemeldeten Kinder verdoppeln?
Mit besten Grüßen und vielen Dank im Voraus
Karl Bodmann
Anfrage abgelehnt
-
Datum28. Februar 2017
-
4. April 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!