Erneute Maskenpflicht an Grundschulen
Sehr << Antragsteller:in >>
am 29.12.2020 haben Sie einem anderen Fragestellern bzgl. Maskenpflicht an Grundschulen wie folgt geantwortet:
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt auf seiner Internetseite unter www.schleswig-holstein.de/maskenpflicht… die Kreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Institutes eine Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tagesinzidenz) überschritten wird.
Weist die Feststellung des Robert Koch-Institutes einen solchen Wert aus, so gilt eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Primarstufe) gemäß § 5 Absatz 1 und 2 Schulen-Coronaverordnung (Link: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwer…) in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein.
Ob eine Maskenpflicht auch an Grundschulen in Schleswig-Holstein gilt, richtet sich also nach den Feststellungen des Robert Koch – Institutes über die Zahl an Neuinfektionen.
Meine Fragen:
1) In vielen Kreisen im Land liegt die Zahl der Neuinfektionen unter 50: Welche neuen konkreten (wissenschaftlichen) Erkenntnisse haben nun zu Schulbeginn zu einer Änderung Ihrer Vorgabe bewogen, für alle Schüler außer denen mit Behinderung diese Pflicht aufzuerlegen?
2) Welche Daten / Erkenntnisse liegen Ihnen vor, dass der Nutzen der Maskenpflicht die der Risiken übersteigt? Das Auftreten von berichteten Nebenwirkungen bei Kindern
durch das Tragen der Masken braucht eine genaue Abklärung der gesundheitlichen Begleitumstände und der Tragesituation der Maske (Dauer, Pausen und Maskentyp).
3) In welchem Umfang sammelt sich Kohlendioxid unter der MNB in der eingeatmeten Luft bei Grundschulkindern im Laufe der täglichen Tragezeit einer oder mehrerer Unterrichtsstunden an? Der normale Kohlendioxidgehalt der Atemluft im Freien ist etwa 0.04 Volumen %. 0.2 Vol% oder 2’000 ppm ist lt. Umweltbundesamt die Obergrenze dessen, was in geschlossenen Räumen noch gesundheitlich akzeptabel ist. Alles, was darüber hinaus geht, erscheint inakzeptabel. (Umweltbundesamt. Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz. 2008;51(11):1358-1369.) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/kohlendioxid_2008.pdf
Vielen Dank
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum2. August 2021
-
4. September 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!