Erneuter IFG-Antrag unter Klarnamen: Präsentationsmaterialien Fachseminar Philosophie
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Für das Fachseminar Philosophie (Block III) im Zeitraum vom 16.11.2021 bis zum 15.3.2022 verwendete Präsentationsmaterialien
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das ZfsL Köln hat sich geweigert Präsentationsmaterialien für das Fachseminar Philosophie herauszugeben, die für die interne Ausbildungen von Refrendar:Innen an Gymnasien benutzt wird. Nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster knickte das ZfsL Köln ein und entging einem Urteil durch eine Übersendung der angeforderten Materialien. Der dürftigen Begründung, der Anwendungsbereich des IFG sei nicht eröffnet, da es sich bei der internen Ausbildung von Lehrkräften nicht um Verwaltungshandeln handle, wurde damit eine Absage erteilt.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Juni 2022
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15. Juli 2022
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