Erneuter Verstoß gegen Übungsvorschriften in der TRA Lauter, 15.02.2021 - FLIZ gibt trotz mehrfacher Anfrage keine Stellungnahme ab

Am 15.02.2021 kam es etwa zwischen 20:16 und 20:19 Uhr zu einem Überschallknall, vermutlich ausgelöst durch belgische Kampfjets die - wie alle anderen NATO Länder - jeden Werktag immer schlimmer stundenlang die Menschen unter der TRA Lauter mit dröhnendem Lärm quälen und krank machen und dabei gerne 300+ Tonnen CO2 & NOx verursachen und Kerosin über Pfälzerwald und Trinkwasserstausee Nonnweiler abwerfen (zuletzt etwa 64 Tonnen am 31.03.2021). Soweit ich weiß ist das nach den flugbetrieblichen Bestimmungen um diese Uhrzeit definitiv nicht gestattet. Bitte überprüfen Sie dieses Ereignis. Sollten hier wohlmöglich flugbetriebliche Bestimmungen erneut (und diesmal eindeutig aufgrund der Uhrzeit) verletzt worden sein, so hätte man einen weiteren guten Beleg für den Irrsinn, welcher hier über unseren Köpfen tagtäglich verantwortungslos stattfindet (während andere TRAs sogar wieder unbeplant sind) für weiteres rechtliches Vorgehen gegen diese Diskriminierung und Körperverletzung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 15.02.2021 kam es etwa …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
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Betreff
Erneuter Verstoß gegen Übungsvorschriften in der TRA Lauter, 15.02.2021 - FLIZ gibt trotz mehrfacher Anfrage keine Stellungnahme ab [#218392]
Datum
15. April 2021 00:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 15.02.2021 kam es etwa zwischen 20:16 und 20:19 Uhr zu einem Überschallknall, vermutlich ausgelöst durch belgische Kampfjets die - wie alle anderen NATO Länder - jeden Werktag immer schlimmer stundenlang die Menschen unter der TRA Lauter mit dröhnendem Lärm quälen und krank machen und dabei gerne 300+ Tonnen CO2 & NOx verursachen und Kerosin über Pfälzerwald und Trinkwasserstausee Nonnweiler abwerfen (zuletzt etwa 64 Tonnen am 31.03.2021). Soweit ich weiß ist das nach den flugbetrieblichen Bestimmungen um diese Uhrzeit definitiv nicht gestattet. Bitte überprüfen Sie dieses Ereignis. Sollten hier wohlmöglich flugbetriebliche Bestimmungen erneut (und diesmal eindeutig aufgrund der Uhrzeit) verletzt worden sein, so hätte man einen weiteren guten Beleg für den Irrsinn, welcher hier über unseren Köpfen tagtäglich verantwortungslos stattfindet (während andere TRAs sogar wieder unbeplant sind) für weiteres rechtliches Vorgehen gegen diese Diskriminierung und Körperverletzung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218392/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1579 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Erneuter Verstoß gegen Übungsvorschriften in der TRA Lauter, 15.02.2021 - FLIZ gibt trotz mehrfacher Anfrage keine Stellungnahme ab [#218392]
Datum
22. April 2021 11:47
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1579 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15.04.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Email vom 15.04.2021 (Bezug). Mit Ihrer Anfrage begehren Sie Informationen zu Flugdaten und haben sich korrekterweise an das Luftfahrtamt der Bundeswehr gewandt. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Die vorliegend auszuwertenden Flugbewegungsdaten erfüllen das Kriterium "amtliche Information" nicht, da derartige Daten regelmäßig nicht zum Bestandteil von (Verwaltungs-)Vorgängen werden. Vielmehr sind die Daten Bestandteil einer für einen gewissen Zeitraum verfügbaren elektronischen und nicht ausgewerteten Aufzeichnung von Flugbewegungen. Dieser Bestand wird weder einem konkreten Vorgang zugeordnet noch nach sonstigen vergleichbaren Akten- bzw. Datenführungsvorgaben verwaltet. Überdies erfolgt nach einer vorgegebenen Speicherdauer schließlich die Löschung der Daten. Das IFG begründet auch weder eine Informationsbeschaffungspflicht noch eine Verpflichtung zur systematischen Aufbereitung bzw. Verständlichmachung von Informationen. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre Anfrage. Um Ihrem Informationsersuchen dennoch nachzukommen, habe ich Ihre Anfrage an das Luftfahrtamt der Bundeswehr weitergeleitet mit der Bitte, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und Sie über den Sachstand zu informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die Antwort und die Erklärung bezüglich der Anwendba…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erneuter Verstoß gegen Übungsvorschriften in der TRA Lauter, 15.02.2021 - FLIZ gibt trotz mehrfacher Anfrage keine Stellungnahme ab [#218392]
Datum
22. April 2021 12:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die Antwort und die Erklärung bezüglich der Anwendbarkeit des IFG für diese Art der Anfrage. Danke auch für das Weiterleiten an die entsprechende Stelle beim Luftfahrtamt der Bundeswehr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218392/
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 22.04.2021 hat Sie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg R I 1 - …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
BA-2021-021/701_Erneuter Verstoß gegen Übungsvorschriften in der TRA Lauter, 15.02.2021 - FLIZ gibt trotz mehrfacher Anfrage keine Stellungnahme ab [#218392]
Datum
29. April 2021 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 22.04.2021 hat Sie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1579) darüber informiert, dass zu Ihrer Anfrage kein Auskunftsanspruch nach §1 Abs. 1 S. 1 IFG besteht. Darüber hinaus haben Sie vom Luftfahrtamt der Bundeswehr bereits am 19.11.2019 die Mitteilung erhalten (S6064/2019), wonach Ihnen eine schriftliche Antwort nur dann zugeht, wenn im Rahmen Ihrer Anfrage ein mutmaßlicher Verstoß festgestellt wurde. Da die uns vorliegenden Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage keinen mutmaßlichen Verstoß gegen flugbetriebliche Bestimmungen beinhalten, wurde keine gesonderte Antwort erteilt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die Information und Aufklärung in dieser Sache. Mir…
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Von
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Betreff
AW: BA-2021-021/701_Erneuter Verstoß gegen Übungsvorschriften in der TRA Lauter, 15.02.2021 - FLIZ gibt trotz mehrfacher Anfrage keine Stellungnahme ab [#218392]
Datum
29. April 2021 15:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die Information und Aufklärung in dieser Sache. Mir war nicht bewusst, dass das "keine Antwort = alles OK"-Prinzip von dem Vorfall 11/2019 nun auch für diesen Fall 02/2021 bzw. weitere Fälle automatisch anzuwenden ist. Dies werde ich künftig berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218392/