eröffnungsbilanz 2009 kopie

Anfrage an: Gemeinde Gernsheim

kopie der eröffnungbilanz von 2009

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
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simona kirchner
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: kopie der eröffnung…
An Gemeinde Gernsheim Details
Von
simona kirchner
Betreff
eröffnungsbilanz 2009 kopie [#20271]
Datum
10. Februar 2017 06:48
An
Gemeinde Gernsheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
kopie der eröffnungbilanz von 2009
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen simona kirchner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen simona kirchner
Gemeinde Gernsheim
WG: Eröffnungsbilanz 2009 Kopie [#20271] Sehr geehrte Frau Kirchner, mit E-Mail vom 10. Februar 2017 stellten S…
Von
Gemeinde Gernsheim
Betreff
WG: Eröffnungsbilanz 2009 Kopie [#20271]
Datum
23. Februar 2017 17:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kirchner, mit E-Mail vom 10. Februar 2017 stellten Sie einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Absatz 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 Umweltinformationsgesetztes des Bundes (UIG) betroffen sind sowie nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind und baten um Übersendung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009. Nach eingehender Prüfung Ihres Antrages kann ich Ihnen heute mitteilen, dass die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sind. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einem Verwaltungsstreitverfahren in seiner Urteilsbegründung vom 27.01.2016 u.a. darauf verwiesen, dass ´Umweltinformationen gemäß § 2 Absatz 3 HUIG unabhängig von der Art der Speicherung alle Daten über (1.) den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebieten, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; (2.) Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstigen Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nr. 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; (3.) Maßnahmen oder Tätigkeiten, die (a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nr. 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nr. 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder (b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nr. 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch beschlossene politische Handlungsprogramme, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; (4.) Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts; (5.) Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nr. 3 verwendet werden, und (6.) den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile, Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nr. 1 bis 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.´ Gemäß den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts wird darauf verwiesen, dass betriebswirtschaftliche Unterlagen wie beispielsweise Jahresabschlüsse zunächst keine Umweltinformationen im Sinne des HUIG sind. Aus den genannten Gründen behandle ich Ihre Anfrage wie gewünscht als Bürgeranfrage und kann Ihnen mitteilen, dass die Eröffnungsbilanz 2009 der Schöfferstadt Gernsheim auf unserer Homepage unter https://www.gernsheim.de/tl_files/gerns… abrufbar ist. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
simona kirchner
AW: WG: Eröffnungsbilanz 2009 Kopie [#20271] Sehr geehrte Damen und Herren, wer unterzeichnet die bilanz und über…
An Gemeinde Gernsheim Details
Von
simona kirchner
Betreff
AW: WG: Eröffnungsbilanz 2009 Kopie [#20271]
Datum
24. Februar 2017 09:47
An
Gemeinde Gernsheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wer unterzeichnet die bilanz und übernimmt die haftung des unternehmens? ... Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 20271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner
Gemeinde Gernsheim
AW: WG: Eröffnungsbilanz 2009 Kopie [#20271] Sehr geehrte Frau Kirchner, die Eröffnungsbilanz wie auch die darauf…
Von
Gemeinde Gernsheim
Betreff
AW: WG: Eröffnungsbilanz 2009 Kopie [#20271]
Datum
24. Februar 2017 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kirchner, die Eröffnungsbilanz wie auch die darauf folgenden Jahresabschlüsse werden durch den Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Groß-Gerau zur Prüfung vorgelegt. Die Unterzeichnung erfolgt durch den Bürgermeister. Nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt legt der Magistrat die Eröffnungsbilanz / den Jahresabschluss sowie den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts der Stadtverordnetenversammlung zur letztendlich Beschlussfassung vor. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Mit freundlichen Grüßen

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simona kirchner
AW: AW: WG: Eröffnungsbilanz 2009 Kopie [#20271] Sehr geehrte Damen und Herren, .wer hat die haftung übernommen?.…
An Gemeinde Gernsheim Details
Von
simona kirchner
Betreff
AW: AW: WG: Eröffnungsbilanz 2009 Kopie [#20271]
Datum
27. Februar 2017 12:52
An
Gemeinde Gernsheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, .wer hat die haftung übernommen?.. Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 20271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner