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ERoller

Könnten Sie mir bitte eine Auflistung der Dokumente zukommen lassen welche mit den Grünen E-Rollern die hier im Kreis rumstehen zu tun haben?

Sofern Sie hierfür nicht zuständig sind Könnten Sie mir hierfür die Zuständige Behörde nennen?

Insbesondere interessiert mich:
- welches Unternehmen steht dahinter
- Wie sah das Vergabe / Genehmigungsverfahren aus
- Welche Vertraglichen Grundlagen gibt es.

Gerne können Sie hierauf per Mail antworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ERoller [#185935]
Datum
4. Mai 2020 09:28
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Könnten Sie mir bitte eine Auflistung der Dokumente zukommen lassen welche mit den Grünen E-Rollern die hier im Kreis rumstehen zu tun haben? Sofern Sie hierfür nicht zuständig sind Könnten Sie mir hierfür die Zuständige Behörde nennen? Insbesondere interessiert mich: - welches Unternehmen steht dahinter - Wie sah das Vergabe / Genehmigungsverfahren aus - Welche Vertraglichen Grundlagen gibt es. Gerne können Sie hierauf per Mail antworten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185935
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die E-Roller, auf die Sie Bezug nehmen, werden nicht s…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
ERoller
Datum
4. Mai 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die E-Roller, auf die Sie Bezug nehmen, werden nicht seitens der Stadt Gütersloh, sondern von der Firma Tier Mobility betrieben. Sie erreichen den Kundenservice unter der Nummer (030)56837798. Es gab kein Vergabeverfahren, da die Stadt im Aufstellen der E-Roller nicht involviert ist. Ich hoffe, diese Auskunft hilft Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das tut es tatsächlich. Allerdings hat die Stadt doch sicherlich eine irgendwie gear…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ERoller [#185935]
Datum
4. Mai 2020 15:40
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das tut es tatsächlich. Allerdings hat die Stadt doch sicherlich eine irgendwie geartete Genehmigung erteilt das die Roller aufgestellt werden dürfen oder? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185935

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrteAntragsteller/in das Vorhaben der Firma Tier Mobility in Gütersloh ist nicht genehmigungspflichtig ge…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: ERoller [#185935]
Datum
4. Mai 2020 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Vorhaben der Firma Tier Mobility in Gütersloh ist nicht genehmigungspflichtig gewesen. Und auch beim Abstellen der E-Roller handelt es sich nach gegenwärtig herrschender Rechtsauffassung um genehmigungsfreien und kostenfreien Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.