Erpressung von Rundfunkgebühren durch den sogenannten " Beitragsservice"

Ich bin es leid, jeden Monat 17,50 an eine kriminelle Institution überweisen zu müssen, deren Leistungen ich nicht bestellt habe und nicht nutze.
Mit Erpressung und Einschüchterung meldet sich dieser Beitragsservice regelmässig bei mir, um Geld einzutreiben. Es wäre wünschenswert , diesem Treiben ein Ende zu bereiten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Frank Szallies
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin es …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Frank Szallies
Betreff
Erpressung von Rundfunkgebühren durch den sogenannten " Beitragsservice" [#179657]
Datum
7. Februar 2020 20:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin es leid, jeden Monat 17,50 an eine kriminelle Institution überweisen zu müssen, deren Leistungen ich nicht bestellt habe und nicht nutze. Mit Erpressung und Einschüchterung meldet sich dieser Beitragsservice regelmässig bei mir, um Geld einzutreiben. Es wäre wünschenswert , diesem Treiben ein Ende zu bereiten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Szallies Anfragenr: 179657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179657 Postanschrift Frank Szallies << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Szallies

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Szallies, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Februar 2020. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürger…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Erpressung von Rundfunkgebühren durch den sogenannten " Beitragsservice" [#179657] - BMJV-ID: [15924002]
Datum
28. Februar 2020 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
f5165.jpg
15,4 KB


Sehr geehrter Herr Szallies, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Februar 2020. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hinischtlich des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts nicht zuständig ist. Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung, fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Bundesländer. Die Voraussetzungen der Rundfunkbeitragspflicht sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Die Erhebung der Rundfunkbeiträge ist Sache der Landesrundfunkanstalten, die sich dabei des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices bedienen. Die Bundesregierung – und damit auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – hat auf diesem Gebiet weder Regelungskompetenzen noch Aufsichtszuständigkeiten. Dies gilt auch für Dienstaufsichtsbeschwerden. Das BMJV ist des Weiteren keine Strafverfolgungsbehörde und nimmt daher auch keine Anzeigen von Straftaten entgegen. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen