Erreichbarkeit des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über IPv6

welche Dienste (Webseiten, Apps) des BMVI sind heute nativ über IPv6 erreichbar und wie weit ist man vom Kabinettsbeschluss "Deutsch­land Di­gi­tal 2015" noch entfernt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2017
  • Frist
    15. Juli 2017
  • 19 Follower:innen
Roland Moriz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Dienste (…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Roland Moriz
Betreff
Erreichbarkeit des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über IPv6 [#21829]
Datum
13. Juni 2017 13:35
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Dienste (Webseiten, Apps) des BMVI sind heute nativ über IPv6 erreichbar und wie weit ist man vom Kabinettsbeschluss "Deutsch­land Di­gi­tal 2015" noch entfernt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Roland Moriz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Roland Moriz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roland Moriz
Roland Moriz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erreichbarkeit des Bundesministerium für…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Roland Moriz
Betreff
AW: Erreichbarkeit des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über IPv6 [#21829]
Datum
23. Mai 2019 20:05
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erreichbarkeit des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über IPv6“ vom 13.06.2017 (#21829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 678 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Roland Moriz Anfragenr: 21829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Roland Moriz << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist von extern nur über das Regierungsnetz zu …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist von extern nur über das Regierungsnetz zu erreichen und das Regierungsnetz ist aktuell nicht IPV6-fahig. Deshalb ist auch das BMVI nicht über IPV6 erreichbar. Auch der Internetauftritt des Minis¬ teriums ist aktuell nicht über IPV6 zu erreichen. Wir möchten Sie bitten, die verspätete Beantwortung der Anfrage zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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