Erreichung Ziele Luftreinhalteplan Aachen

- Konzept zur Einhaltung des Zieles 20% Radverkehrsanteil bis 2020 in Aachen, welches Bestandteil des Luftreinhalteplanes ist.

Ich gehe davon aus, dass die "Nichterwähnung" in der zweiten Fortschreibung das gesetzte Ziel aus der ersten Fortschreibung 2015 und der Grundlage des Planes von 2014 nicht außer Kraft setzt. Sollte das Ziel "unter den Tisch gefallen" sein, so bitte ich um Information darüber, wann die Stadt Aachen gedenkt welchen Radverkehrsanteil zu erreichen. In der zweiten Fortschreibung werden 30% als ernsthafte Zielmarke genannt. Wann ist diese zu erreichen? Sollte es keine zeitliche Zielsetzung geben, bitte ich darum mir die Gründe hierfür zu nennen.

- Informationen darüber welche Konsequenzen die Stadt Aachen daraus zieht, dass ein Radverkehrsanteil von 20% bis 2020 mit größter Wahrscheinlichkeit nicht erreicht wird.

- Informationen darüber ob aufgrund der Nichterreichung des Radverkehrsanteiles Dieselfahrverbote drohen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erreichung Ziele Luftreinhalteplan Aachen [#157628]
Datum
12. Juli 2019 08:37
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Konzept zur Einhaltung des Zieles 20% Radverkehrsanteil bis 2020 in Aachen, welches Bestandteil des Luftreinhalteplanes ist. Ich gehe davon aus, dass die "Nichterwähnung" in der zweiten Fortschreibung das gesetzte Ziel aus der ersten Fortschreibung 2015 und der Grundlage des Planes von 2014 nicht außer Kraft setzt. Sollte das Ziel "unter den Tisch gefallen" sein, so bitte ich um Information darüber, wann die Stadt Aachen gedenkt welchen Radverkehrsanteil zu erreichen. In der zweiten Fortschreibung werden 30% als ernsthafte Zielmarke genannt. Wann ist diese zu erreichen? Sollte es keine zeitliche Zielsetzung geben, bitte ich darum mir die Gründe hierfür zu nennen. - Informationen darüber welche Konsequenzen die Stadt Aachen daraus zieht, dass ein Radverkehrsanteil von 20% bis 2020 mit größter Wahrscheinlichkeit nicht erreicht wird. - Informationen darüber ob aufgrund der Nichterreichung des Radverkehrsanteiles Dieselfahrverbote drohen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Ihre Anfrage vom 12.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen unsere Antwort auf Ihre A…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.07.2019
Datum
13. August 2019 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen unsere Antwort auf Ihre Anfragen vom 12.07.2019. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628] Sehr geehrteAntragsteller/in meine erste Frage bezog sich auf den Luftr…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628]
Datum
4. September 2019 11:47
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine erste Frage bezog sich auf den Luftreinhalteplan, welcher 20% Radverkehrsanteil bis 2020 vorsieht. Ihre Antwort bezieht sich auf die Strategie bis 2030, welche 25% bis 2030 vorsieht. Dies beantwortet meine Frage jedoch nicht: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Aachen um den Luftreinhalteplan umzusetzen, sodass 20% Radverkehrsanteil bis 2020 erreicht werden. Können Sie diese Frage nicht beantworten, so möchte ich erweitern um die Frage: Ist nach Informationen der Stadt Aachen ein Radverkehrsanteil von 20% bis 2020 zu erreichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erreic…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628]
Datum
9. Oktober 2019 10:16
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erreichung Ziele Luftreinhalteplan Aachen“ vom 12.07.2019 (#157628) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Aachen
Antw: AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage vom 12.07.2019…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628]
Datum
9. Oktober 2019 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage vom 12.07.2019 am 13.08.2019 (fristgerecht) über Ihren angegebenen Mailkontakt beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628] Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 04. September folge…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628]
Datum
15. Oktober 2019 15:19
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte am 04. September folgende Antwort geschickt: meine erste Frage bezog sich auf den Luftreinhalteplan, welcher 20% Radverkehrsanteil bis 2020 vorsieht. Ihre Antwort bezieht sich auf die Strategie bis 2030, welche 25% bis 2030 vorsieht. Dies beantwortet meine Frage jedoch nicht: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Aachen um den Luftreinhalteplan umzusetzen, sodass 20% Radverkehrsanteil bis 2020 erreicht werden. Können Sie diese Frage nicht beantworten, so möchte ich erweitern um die Frage: Ist nach Informationen der Stadt Aachen ein Radverkehrsanteil von 20% bis 2020 zu erreichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: Antw: AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628] Sehr geehrteAntragsteller/in das es nun schon das Jahr 2020 i…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage vom 12.07.2019 [#157628]
Datum
6. Februar 2020 14:03
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das es nun schon das Jahr 2020 ist, ziehe ich meine Anfrage zurück und deute ihre Verschwiegenheit als zustimmende Übereinkunft, dass der im Luftreinhalteplan vorgesehene Radverkehrsanteil für 2020 nicht eingehalten werden kann, der Plan in diesem Punkt also hinfällig ist. Die Nichtbeantwortung von Bürgeranfragen trägt übrigens nicht zur Stärkung des Vertrauens in die Verwaltung bei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/157628