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Errichtung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP beim Berliner Sozialgericht

einen Aktenplan und Verzeichnis von Störfällen, Verzeichnis von externen Firmen und Beratern zu allen Vorgängen im Zusammenhang mit der Errichtung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP beim Berliner Sozialgericht

Welche Bewetung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP beim Berliner Sozialgericht hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorgenommen , welche Unterlagen gibt es hierzu konkret ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Errichtung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP beim Berliner Sozialgericht [#173852]
Datum
10. Januar 2020 19:07
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen Aktenplan und Verzeichnis von Störfällen, Verzeichnis von externen Firmen und Beratern zu allen Vorgängen im Zusammenhang mit der Errichtung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP beim Berliner Sozialgericht Welche Bewetung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP beim Berliner Sozialgericht hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorgenommen , welche Unterlagen gibt es hierzu konkret ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 173852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173852 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfra…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Errichtung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP beim Berliner Sozialgericht
Datum
28. Januar 2020 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
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