Errichtung von Stromtankstellen / Ladestationen

Hallo,

welche Förderungen kann über Bund oder Länder (NRW) für die Errichtung von Stromtankstellen bzw. Ladestationen für Fahrzeuge (Pkw, Pedelec, etc.) wo erhalten werden?

Vielen Dank und viele Grüße

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
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Betreff
Errichtung von Stromtankstellen / Ladestationen [#21323]
Datum
2. Mai 2017 11:32
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, welche Förderungen kann über Bund oder Länder (NRW) für die Errichtung von Stromtankstellen bzw. Ladestationen für Fahrzeuge (Pkw, Pedelec, etc.) wo erhalten werden? Vielen Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage nach den Förderprogrammen des Bundes und Landes zur Errich…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
AW: Errichtung von Stromtankstellen / Ladestationen [#21323]
Datum
11. Mai 2017 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Frage nach den Förderprogrammen des Bundes und Landes zur Errichtung von Stromtankstellen bzw. Ladestationen für Fahrzeuge. Hier die Antwort des Wirtschaftsministeriums: Die wohl bekannteste derzeit bestehende Fördermöglichkeit ist die sogenannte Kaufprämie für Elektroautos. Käufer eines neuen, erstmals zugelassenen, vollelektrischen, Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeugs, das als förderfähig eingestuft ist, erhalten 4000 bzw. 3000 Euro Förderung. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ermöglicht es sowohl Privatleuten als auch Kommunen, Unternehmen und Vereinen, Fördermittel für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und die dazugehörige Infrastruktur zu beantragen. Der erste Aufruf zur Antragseinreichung wurde Ende April abgeschlossen. Der zweite Aufruf soll noch in diesem Jahr folgen. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Energie-Unternehmen und Kommunen bieten Privatleuten vereinzelt vergünstigte Strom-Tarife für die Betankung von Elektro-PKW oder auch Zuschüsse bei der Installation von Ladeinfrastruktur an. Die einzige Möglichkeit, den individuellen Status quo bei dieser Art der Förderung abzufragen, ist die jeweilige Anfrage bei zur Verfügung stehenden Energie-Unternehmen sowie der jeweiligen Kommune. Die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums ist vor zwei Jahren in Kraft getreten und gilt noch bis 2019. Damit unterstützt der Bund gezielt kommunale Akteure beim Ausbau der Elektromobilität vor Ort. Aufbauend auf dem Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität wird so der Markthochlauf von Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur vorangebracht. Der letzte Aufruf endete im Januar. Der nächste Aufruf ist noch für dieses Jahr geplant. Fördermittel gibt es auch im Rahmen der Leitmarkt- und Klimaschutzwettbewerbe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung NRW 2014-2020 Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. Dort besteht die Möglichkeit, Projektskizzen mit hohem Innovationsanteil zur Förderung von Ladeinfrastruktur einzureichen. Zielgruppe sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschende Unternehmen. Die KfW Bankengruppe unterstützt Unternehmen bei Investitionen im Umweltbereich im In- und Ausland mit zinsgünstigen Darlehen. Geförderte Maßnahmen sind zum Beispiel die Anschaffung gewerblich genutzter Fahrzeuge mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeuge mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff. Das Thema Förderung ist überaus vielfältig und sehr häufig nur im jeweiligen Einzelfall zu betrachten. Die nachfolgenden Links können eine gute Hilfe bei der Informationsbeschaffung sein. • www.elektromobilitaet.nrw.de/foerderung…www.elektromobilitaet.nrw.de/foerderung…www.energieagentur.nrw/content/anlagen/…http://schaufenster-elektromobilitaet.o… Darüber hinaus steht das Kompetenzzentrum ElektroMobilität NRW allen Interessierten für die Beantwortung von Rückfragen zum Thema zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.elektromobilitaet.nrw.de<http://… Viele Grüße