Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt"

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Die beim Beauftragten vorliegenden Versionen der Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" seit 2005

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass § 9 Abs. 3 S. 3 HmbDSG hier nicht einschlägig ist, da der Beauftragte im Gegensatz zur Polizei keine Stelle nach § 23 Abs. 6 S. 1 HmbDSG ist.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#19891]
Datum
13. Januar 2017 19:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: - Die beim Beauftragten vorliegenden Versionen der Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" seit 2005 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass § 9 Abs. 3 S. 3 HmbDSG hier nicht einschlägig ist, da der Beauftragte im Gegensatz zur Polizei keine Stelle nach § 23 Abs. 6 S. 1 HmbDSG ist. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
HmbTG Antrag auf Übersendung der beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#19891]
Datum
17. Januar 2017 13:15
Status
Warte auf Antwort
HmbTG Antrag auf Übersendung der beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) vorliegenden Errichtungsanordnungen der Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ seit 2005 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anfrage nach dem hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 13.01.2017. Die Prüfung auf Übersendung der beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) vorliegenden Errichtungsanordnungen der Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ seit 2005 wird gerade durchgeführt. Bitte haben Sie solange Geduld. Wenn es etwas zu vermelden gibt, werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Anfrage auf Übersendung der Errichtungsanordnungen der Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ seit 2005 ein Antrag nach dem HmbTG ist und eine Gebührenerhebung nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) zur Folge hat. Die Errichtungsanordnungen umfassen insgesamt 62 Seiten. Nach meiner ersten Einschätzung würde die Übersendung der gewünschten Informationen voraussichtliche folgende Gebührenerhebung nach der HmbTGGebO nach sich ziehen: 90,00 Euro (Zugänglichmachung von Informationen in sonstiger Weise, mit gewöhnlichen Prüfungsaufwand, Nr. 1.3.1.1 Anlage zur HmbTGGebO) 9,30 Euro (0,15 Euro für die Herstellung von schwarz-weiß Kopien im Format A4 ab der elften Kopie) ----------------- = 99,30 Euro Bitten teilen sie mir bis zum 31.01.2017 mit, ob Sie Ihren Antrag auch unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten wollen. Sollte ich bis dahin keine Mitteilung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Sollten Sie nach § 3 HmbTGGebO (siehe Anlage) von den Gebühren befreit sein, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Nachweise. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, entstehen keine Kosten. Uns liegt die EAO „Gruppen- und Szenegewalt“ von 2005 in verschiedenen Versionen vor. Wie Sie der Presse entnommen haben werden, existiert die CRIME-Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ nicht mehr. Wir haben aber die EAOs zu den Folgedateien „“LKA 113 - Türstehergewalt““ und „LKA 121 - Sportgewalt“ vorliegen. Möchten Sie Ihren Antrag („vorliegende(n) Versionen“) so verstanden wissen, dass auch die EAOs zu den Folgedateien davon umfasst sein sollen? Bitte erklären Sie sich in dieser Hinsicht. Wenn hierzu keine Rückmeldung erfolgen sollte, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Antrag lediglich auf die EAO zur CRIME-Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ bezieht. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die oben angegebene Gebührenschätzung lediglich auf die verschiedenen Versionen der EAO „Gruppen- und Szenegewalt“ bezieht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne Gebühren in dieser Sache vermeiden und beschränke damit die Anfrag…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" [#19891]
Datum
2. Februar 2017 16:10
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne Gebühren in dieser Sache vermeiden und beschränke damit die Anfrage allein auf die ursprüngliche Version der EAO. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Vertretung für die derzeit nicht im Dienst befindliche, für Ihren Antrag zustä…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
2017/4TG - Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt"- Anfragennummer 19891
Datum
8. Februar 2017 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Vertretung für die derzeit nicht im Dienst befindliche, für Ihren Antrag zuständige Mitarbeiterin Frau Karakus bitte ich Sie, mir Ihre Anschrift mitzuteilen. Hintergrund ist, dass § 13 Absatz 2 HmbTG ausdrücklich eine „schriftliche“ Bescheidung vorschreibt. Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Februar 2017 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte senden Sie den Bescheid an die untenstehe…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 2017/4TG - Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt"- Anfragennummer 19891 [#19891]
Datum
8. Februar 2017 10:42
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte senden Sie den Bescheid an die untenstehende Postanschrift - gerne auch zusätzlich per Mail. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 13.01.2017 über fragdenstaat.de zur Anfragennummer 19891 in der…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt"
Datum
13. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 13.01.2017 über fragdenstaat.de zur Anfragennummer 19891 in der eingeschränkten Fassung gemäß Ihrer Mail vom 02.02.2017 auf Zugang zu der dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorliegenden ursprünglichen Version der Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" hin ergeht folgender Bescheid: Ihr Antrag vom 13.01.2017 in der Fassung Ihrer Mail vom 02.02.2017 wird abgelehnt. Begründung Nach § 11 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf Antrag Zugang zu Informationen zu erhalten. Von dieser Auskunftspflicht (§ 2 Abs. 7, 9 HmbTG) sollen jedoch u.a. zum Schutz öffentlicher Belange gemäß § 6 HmbTG bestimmte Informationen ausgenommen sein. So bestimmt § 6 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG: "Ebenfalls von der Informationspflicht sollen ausgenommen werden Unterlagen, die durch die Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Harnburg geschützt sind." Von § 6 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG werden Unterlagen erfasst, die gemäß der Verschlusssachenanweisung zur Verschlusssache klassifiziert wurden. Die Entscheidung über die Einstufung als Verschlusssache steht dabei derjenigen Stelle zu, die die Information herausgegeben hat. Entscheidend ist dabei, dass das Dokument sich nicht nur formell, sondern auch materiell als Verschlusssache darstellt; es kommt somit darauf an, ob die Information durch besondere Sicherheitsmaßnahmen vor dem Zugriff Unbefugter geheim gehalten werden muss, da anderenfalls zumindest Nachteile für die öffentlichen Interessen bestehen würden. Zu dem inhaltlichen Aspekt führt die Polizei aus, dass die Errichtungsanordnung zu Crime-Dateien und somit auch zur Crime-Datei "Gruppen- und Szenegewalt" als Verschlusssache der Stufe VS-NfD eingestuft wird. Dies wird damit begründet, dass die Errichtungsanordnung detaillierte Informationen zum Dateizweck und den erfassungsrelevanten Kriterien, dem betroffenen Personenkreis, der Art der gespeicherten Daten und deren mögliche Verknüpfung sowie zu Zugriffsregelungen, Speicherfristen und Controllingverpflichtungen beinhalten, deren Kenntnis es Dritten ermöglicht, Rückschlüsse auf polizeitaktische Maßnahmen und die kriminalpolizeiliche Arbeit zu ziehen und den Informationsfluss und die Informationsgewinnung innerhalb der Polizei Harnburg nachzuvollziehen. Diese Ausführungen stellen eine schlüssige Begründung für die Schutzbedürftigkeit der Informationen dar, zu denen Sie Zugang beantragt haben. Für den Regelfall sieht § 6 Abs. 2 HmbTG somit eine Ausnahme von der Auskunftspflicht vor. Gründe dafür, dass ausnahmsweise das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung dieser Informationen gleichwohl hinter Ihrem Informationsinteresse zurücktreten muss, der:.. Zugang somit ausnahmsweise gewährt werden kann, sind nicht ersichtlich. Allein schon vor diesem Hintergrund war Ihr Antrag auf Zugang zu der dem Harnburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorliegenden Version der Errichtungsanordnung der Datei "Gruppen- und Szenegewalt" abzulehnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Harnburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6, 20095 Hamburg, erhoben werden. Hinweis: Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Auskunftsanspruch nach dem HmbTG zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie - neben der Möglichkeit, Widerspruch zu erheben - den Harnburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemäߧ 14 HmbTG anrufen. Die Rechtsbehelfsfrist wird durch eine Anrufung nach § 14 HmbTG jedoch nicht gewährt. Mit freundlichen Grüßen