Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"

Anfrage an: Polizei Berlin

die Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (LKA 554) inkl. Beschreibung der darin vorhandenen Datenkategorien und Datenmodelle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2013
  • Frist
    12. Dezember 2013
  • Kosten dieser Information:
    6,35 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"
Datum
20. September 2013 20:32
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (LKA 554) inkl. Beschreibung der darin vorhandenen Datenkategorien und Datenmodelle.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Errichtungsanordnung der "stadtweite…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"
Datum
22. Oktober 2013 18:09
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"" vom 20.09.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Stunden, 9 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Errichtungsanordnung der "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Errichtungsanordnung der "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"
Datum
26. November 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizei Berlin
Errichtungsanordnung zur stadtweiten Veranstaltungsdatenbank Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Antwort auf…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Errichtungsanordnung zur stadtweiten Veranstaltungsdatenbank
Datum
26. November 2013 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
Übersendung von Kopien - Errichtungsanordnung der "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Übersendung von Kopien - Errichtungsanordnung der "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"
Datum
27. Januar 2014
Status

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