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Datum21. Oktober 2019
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23. November 2019
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Erricht…
An
Bundeskriminalamt
Details
- Von
- Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
- Betreff
- Errichtungsanordnung INPOL [#169008]
- Datum
- 21. Oktober 2019 15:56
- An
- Bundeskriminalamt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Errichtungsanordnung für INPOL-neu
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Arne Semsrott
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach-dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG] Sehr geehrter Herr Semsrott,
mit Antrag vom 21.10.2019 bitte…
- Von
- Bundeskriminalamt
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag nach-dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG]
- Datum
- 28. Oktober 2019
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott,
mit Antrag vom 21.10.2019 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um
Übersendung der "Errichtungsanordnung für INPOL-neu."
Über Ihren Antrag wird gemäß §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 N r. 1 und § 7 Abs. 1 S. 1 IFG
wie folgt entschieden:
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Kosten werden nicht geltend gemacht.
Begründung:
Zu 1.
Das IFG regelt den grundsätzlichen Zugang zu amtlichen Informationen
einer Behörde, soweit keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. §§ 3-6 IFG).
Dem BKA liegen keine amtlichen Informationen zu den von Ihnen gestellten
Fragen vor. Ein Rechtsanspruch gegenüber dem BKA nach § 1 Abs. 1 IFG
besteht somit vorliegend nicht.
Zu 2.
Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz
grundsätzlich Gebühren erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen
Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine
Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der Anwendungshinweise
zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130
250/16).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder zur Niederschrift beim Bundeskriminalamt, Thaerstr. 11, 65193
Wiesbaden, einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
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