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Jetzt Abwendungsvereinbarungen anfragen!Errichtungsanordnung MESTA
- Anfrage an:
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage abgelehnt
- Verweigerungsgrund
- n/a
- Zusammenfassung der Anfrage
die aktuelle Errichtungsanordnung für MESTA.
Korrespondenz
-
Frist – 09.12.2016
- 06. Nov 2016
- 13. Nov
- 19. Nov
- 26. Nov
- 09. Dez 2016
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Errichtungsanordnung MESTA [#18972]
- Datum
- 6. November 2016 21:33
- An
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Status
- Warte auf Antwort
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuelle Errichtungsanordnung für MESTA.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Betreff
- Auto: Errichtungsanordnung MESTA [#18972]
- Datum
- 6. November 2016 21:33
- Status
- Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,
Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrenanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost.
Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich.
Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können.
Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt.
Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin <<E-Mail-Adresse>>
- Von
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin per Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag vom 06.11.2016 auf Übersendung der Dateierrichtungsanordnung für MESTA
- Datum
- 8. November 2016
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Errichtungsanordnung MESTA“ [#18972]
- Datum
- 27. November 2016 09:54
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/18972
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nur für strafrechtliche Angelegenheiten das Berliner IFG nicht anzuwenden ist. Bei der angefragten Dateierrichtungsanordnung handelt es sich aber um ein Dokument, welches im Zusammenhang mit Verwaltungshandeln der Benhörde steht.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 18972
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…