Errichtungsanordnung zur Datei Gewalttäter Sport v. 13.06.2013
Die Errichtungsanordnung zur Datei Gewalttäter Sport v. 13.06.2013.
Der Führung der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ liegt laut dem Niedersächsischen Landtag (Drucksache 17/3086) die Errichtungsanordnung des Bundeskriminalamts vom 13.06.2013 zugrunde. Verbunddateien sind vom Bundeskriminalamt als Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen Bund und Ländern geführte Dateien des polizeilichen Informationssystems, wobei die jeweils von den Ländern in eigener Zuständigkeit gewonnenen Daten dezentral und unmittelbar in das Verbundsystem eingegeben und diese Daten im System für alle Verbundteilnehmer zum Abruf bereitgehalten werden. Die Datei „Gewalttäter Sport“ dient der Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, insbesondere Fußballspielen, durch eine recherchefähige Erfassung bestimmter aufgeführter Anlässe. Speichergründe sind neben den katalogisierten Straftaten u. a. auch polizeirechtliche Maßnahmen zur Verhinderung von anlassbezogenen Straftaten.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Dezember 2015
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5. Januar 2016
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