Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Errichtungsanordnung zur Datei Gewalttäter Sport vom 24.5.2018

Errichtungsanordnung zur Datei Gewalttäter Sport vom 24.5.2018

Laut einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/4618) ist am 24. Mai 2018 eine neue Errichtungsanordnung für die "Datei Gewalttäter Sport" in Kraft getreten. Die Aktualisierung der Errichtungsanordnung bezieht sich demnach auf die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Überprüfung und Anpassung der Datei Gewalttäter Sport". Das Bundeskriminalamt betreibt die "Datei Gewalttäter Sport" als Verbunddatei in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Errichtungsanord…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Errichtungsanordnung zur Datei Gewalttäter Sport vom 24.5.2018 [#34210]
Datum
25. Oktober 2018 15:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Errichtungsanordnung zur Datei Gewalttäter Sport vom 24.5.2018 Laut einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/4618) ist am 24. Mai 2018 eine neue Errichtungsanordnung für die "Datei Gewalttäter Sport" in Kraft getreten. Die Aktualisierung der Errichtungsanordnung bezieht sich demnach auf die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Überprüfung und Anpassung der Datei Gewalttäter Sport". Das Bundeskriminalamt betreibt die "Datei Gewalttäter Sport" als Verbunddatei in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1783 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Errichtungsanordnung zur Datei Gewalttäter Sport vom 24.5.2018 [#34210] - (#1783)
Datum
25. Oktober 2018 16:27
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1783 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Meine Adre…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Errichtungsanordnung zur Datei Gewalttäter Sport vom 24.5.2018 [#34210] - (#1783) [#34210]
Datum
29. Oktober 2018 17:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Meine Adresse finden Sie in der Signatur. Bitte beachten Sie: Bei der Angabe der Drucksachennummer der Kleinen Anfrage ist mir ein Fehler unterlaufen. Die richtige Nummer lautet: 19/5195. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 34210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. November 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente