Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens

- Anzahl verhängter Ersatzfreiheitsstrafen wegen Erschleichens von Leistungen nach §265a StGB im Öffentlichen Nahverkehr („Schwarzfahren“) in den letzten fünf Jahren.

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  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
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Jannis Hutt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens [#168359]
Datum
11. Oktober 2019 18:07
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl verhängter Ersatzfreiheitsstrafen wegen Erschleichens von Leistungen nach §265a StGB im Öffentlichen Nahverkehr („Schwarzfahren“) in den letzten fünf Jahren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Eingabe vom 11. Oktober 2019
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Eingabe vom 11. Oktober 2019
Datum
25. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen