Erscheinungstermin für den Hinweis zum Hangout-Video der Bundeskanzlerin

Akten, Notizen, Protokolle, die Auskunft darüber geben können, ob ein im Schreiben [1] erwähnter Hinweis im Artikel [2], dass es sich um ein Youtube-Video handelt, noch vor der Bundestagswahl 2013 gesezt wird.

1. https://fragdenstaat.de/files/foi/10529/antwort-2013-06-13.pdf
2. Die Herzen erreichen. 19.04.2013 - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2013
  • Frist
    25. Juli 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, Notizen, …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Erscheinungstermin für den Hinweis zum Hangout-Video der Bundeskanzlerin
Datum
23. Juni 2013 19:17
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, Notizen, Protokolle, die Auskunft darüber geben können, ob ein im Schreiben [1] erwähnter Hinweis im Artikel [2], dass es sich um ein Youtube-Video handelt, noch vor der Bundestagswahl 2013 gesezt wird. 1. https://fragdenstaat.de/files/foi/10529/antwort-2013-06-13.pdf 2. Die Herzen erreichen. 19.04.2013 - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Erscheinungstermin für den Hinweis zum Hangout-Video der Bundeskanzlerin
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Briefpost
Betreff
Erscheinungstermin für den Hinweis zum Hangout-Video der Bundeskanzlerin
Datum
25. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich