Erschwerniszulage für "Dienst zu wechselnden Zeiten" (BUND)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in § 17a der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für „Dienst zu wechselnden Zeiten“ geregelt. In Punkt 1.4.2.2 der Durchführungshinweise werden Begrifflichkeiten wie „Dienste zu wechselnden Zeiten“ oder auch „besondere Belastungen des Biorhythmuswechsels“ verwandt. Ein Wechselerfordernis liegt demnach vor, wenn die Anfangsuhrzeiten der Schichten mindestens 7 Stunden auseinander liegen – oder höchstens 17 Stunden.
Fragen:
1. Auf Grundlage welcher Erkenntnisse, Daten oder Studien sind diese o.a. Zeiten festgelegt worden?
2. Gibt es fundierte Grundlagen, dass (nur) diese Zeiten eine „Störung oder besondere Belastung des Biorhythmus“ darstellen?
3. Ist eine Überprüfung oder Novelle dieser Zeiten vorgenommen worden oder geplant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. August 2017
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23. September 2017
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