Erstattung der Busfahrkosten für Oberstufenschüler*innen

Anfrage an: Landratsamt Bamberg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

warum werden die Busfahrkosten für Oberstufenschüler*innen (11., 12. und 13. Klasse) nicht übernommen? Ist es geplant, dies in der Zukunft zu übernehmen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    11. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in warum werden die Busfahrkosten für Oberstufenschüler*…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstattung der Busfahrkosten für Oberstufenschüler*innen [#157822]
Datum
12. Juli 2019 14:45
An
Landratsamt Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in warum werden die Busfahrkosten für Oberstufenschüler*innen (11., 12. und 13. Klasse) nicht übernommen? Ist es geplant, dies in der Zukunft zu übernehmen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in durch ein Schreiben von Ihnen, welches Sie mir am 16.07.2019 zugesendet haben, wurde…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erstattung der Busfahrkosten für Oberstufenschüler*innen [#157822]
Datum
18. Juli 2019 15:24
An
Landratsamt Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in durch ein Schreiben von Ihnen, welches Sie mir am 16.07.2019 zugesendet haben, wurde mir mitgeteilt, dass meine Anfrage "Erstattung der Busfahrkosten für Oberstufenschüler*innen" fälschlicherweise dem Fachbereich "34 Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit" weitergeleitet wurde. Ich bitte darum, meine Anfrage an den Fachbereich "53 Öffentlicher Personennahverkehr" weiterzuleiten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Bamberg
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen