Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei notwendiger Kinderbetreuung eines Arbeitsnehmers auf Grund behördl.angeordn.Kita-Schließung

Guten Tag,

in 2020 konnten wir für einen unserer Mitarbeiter den Antrag stellen (längstens 6 Wochen). Da in diesem Jahr ebenfalls Kinderbetreuungszeiten aufgrund von Kita- und Schulschließungen anfielen, hier unsere Frage, obe derAntrag (Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei notwendiger Kinderbetreuung eines Arbeitsnehmers auf Grund behördl.angeordn.Kita-Schließung)auch für 2021 zu stellen ist.
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  • Datum
    29. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, in…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei notwendiger Kinderbetreuung eines Arbeitsnehmers auf Grund behördl.angeordn.Kita-Schließung [#230183]
Datum
29. September 2021 17:17
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, in 2020 konnten wir für einen unserer Mitarbeiter den Antrag stellen (längstens 6 Wochen). Da in diesem Jahr ebenfalls Kinderbetreuungszeiten aufgrund von Kita- und Schulschließungen anfielen, hier unsere Frage, obe derAntrag (Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei notwendiger Kinderbetreuung eines Arbeitsnehmers auf Grund behördl.angeordn.Kita-Schließung)auch für 2021 zu stellen ist. Bitte Rückmeldung, gerne per Mail an <<E-Mail-Adresse>> - vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230183/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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