Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei notwendiger Kinderbetreuung eines Arbeitsnehmers auf Grund behördl.angeordn.Kita-Schließung
Guten Tag,
in 2020 konnten wir für einen unserer Mitarbeiter den Antrag stellen (längstens 6 Wochen). Da in diesem Jahr ebenfalls Kinderbetreuungszeiten aufgrund von Kita- und Schulschließungen anfielen, hier unsere Frage, obe derAntrag (Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei notwendiger Kinderbetreuung eines Arbeitsnehmers auf Grund behördl.angeordn.Kita-Schließung)auch für 2021 zu stellen ist.
Bitte Rückmeldung, gerne per Mail an <<E-Mail-Adresse>> - vielen Dank!
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Datum29. September 2021
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2. November 2021
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