Erstattung von Kosten für Altlasten Grundstück Antwerpenstr. 1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) an die HPA AöR

Mit Antrag vom 27.11.2008 (Az. 445-1039/14) hat das Mietvertragsmanagement der HPA AöR ggü. dem Immobilienmanagement der Finanzbehörde zwei Rechnungen der Firma Eurocargo (Tochterfirma Eurokai KGaA) mit der Bitte um Kostenerstattung vorgelegt. Und zwar die Re. Nr. 720564 v. 16.09.2008 über Brutto 252.026,06 € mit dem Hinweis "Bodenkontaminationen" und die Re. Nr. 720562 v. 16.09.2008 über Brutto 194.357,66 € mit dem Hinweis "reliktische Bausubstanz".

Darauf folgte - viereinhalb Jahre später - an den LIG ein Schreiben, dass das Datum 31.10.2012 trägt und eine Übersicht mit den Abfalllnummern 1-16 sowie 16 verschiedenen Projektangaben für Entsorgungsmehrkosten in Gesamthöhe von "abzurechnen" 732.880,00 € Brutto und "angemeldet" 1.922.005,54 € Brutto beinhaltete.

Zur reibungslosen Erstattung der Mehrkosten hat ein Mitarbeiter vom LIG (Referat Steuerungsmanagement) am 12. Februar 2013, 09:53 eine e-Mail an die HPA gesendet und eine reduzierte Kostenrechnung abgefordert. Daraufhin hat die HPA am 21.05.2013 an den LIG die Rechnung Nr. 21306643 unter Angabe des Az. F322-L.420-5/38 gelegt.

Bitte übersenden Sie mir zu dem Antrag vom 27.11.2008 (Az. 445-1039/14) folgende Unterlagen in Kopie:

1)
Das weitere Schreiben der HPA, das vermutlich auch das Datum 31.10.2012 trägt und zum Antrag vom 27.11.2008 auf Kostenerstattung an den LIG zur Erstattung von Mehrkosten für reliktische Bausubstanz gerichtet wurde. Dazu bitte auch die weitere dazugehörige Aufstellung, die wohl mit der Überschrift "Erstattung Mehrkosten für reliktische Bausubstanz" versehen wurde.

Die auf der Aufstellung befindlichen Spalten "Projekte, Belegenheit, Reliktische Mehrkosten Netto, Reliktische Mehrkosten Brutto, Umsatzsteuer und die beiden Summenzüge, die unterhalb der Spalten mit "abzurechnen und angemeldet" angegeben sind, bitte ich - Analog dem bereits erhaltenen Abrechnungsblatt mit der Überschrift "Erstattung Mehrkosten für Bodensanierung" - nicht zu schwärzen.

2)
Die zweite Rechnung, die die HPA zur Erstattung der Mehrkosten für reliktische Bausubstanz an den LIG gelegt hat. Diese wird höchstwahrscheinlich auch am 21.05.2013von der HPA unter Angabe des Az. F322-L.420-5/38 an den LIG gelegt worden sein und eine Rechnungsnummer tragen, die vom Nummernkreis kurz vor oder hinter der Rechnung Nr. 21306643 liegt.

3)
Sofern die von HPA an den LIG übersandte Aufstellung zur Erstattung für "reliktische Bausubstanz" ebenfalls gekürzt worden sein sollte, erbitte ich natürlich auch alle dazugehörigen Korrespondenzen, sodass die entgültige Abrechnung und die darauf vom LIG erhaltene Zahlung diesseits sachlich nachvollzogen werden kann.

Ihr sehr geehrter GF Herr Jens Meier hat mir am 03. Januar d.J.- mitgeteilt, das er hofft, die zur Einsichtnahme ergänzend erwünschten Informationen zu meiner Zufriedenheit ablaufen werden.

Ich danke herzlichst und bitte um Übersendung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Mai 2017
  • Frist
    9. Juni 2017
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Erstattung von Kosten für Altlasten Grundstück Antwerpenstr. 1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) an die HPA AöR [#21417]
Datum
7. Mai 2017 20:58
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Mit Antrag vom 27.11.2008 (Az. 445-1039/14) hat das Mietvertragsmanagement der HPA AöR ggü. dem Immobilienmanagement der Finanzbehörde zwei Rechnungen der Firma Eurocargo (Tochterfirma Eurokai KGaA) mit der Bitte um Kostenerstattung vorgelegt. Und zwar die Re. Nr. 720564 v. 16.09.2008 über Brutto 252.026,06 € mit dem Hinweis "Bodenkontaminationen" und die Re. Nr. 720562 v. 16.09.2008 über Brutto 194.357,66 € mit dem Hinweis "reliktische Bausubstanz". Darauf folgte - viereinhalb Jahre später - an den LIG ein Schreiben, dass das Datum 31.10.2012 trägt und eine Übersicht mit den Abfalllnummern 1-16 sowie 16 verschiedenen Projektangaben für Entsorgungsmehrkosten in Gesamthöhe von "abzurechnen" 732.880,00 € Brutto und "angemeldet" 1.922.005,54 € Brutto beinhaltete. Zur reibungslosen Erstattung der Mehrkosten hat ein Mitarbeiter vom LIG (Referat Steuerungsmanagement) am 12. Februar 2013, 09:53 eine e-Mail an die HPA gesendet und eine reduzierte Kostenrechnung abgefordert. Daraufhin hat die HPA am 21.05.2013 an den LIG die Rechnung Nr. 21306643 unter Angabe des Az. F322-L.420-5/38 gelegt. Bitte übersenden Sie mir zu dem Antrag vom 27.11.2008 (Az. 445-1039/14) folgende Unterlagen in Kopie: 1) Das weitere Schreiben der HPA, das vermutlich auch das Datum 31.10.2012 trägt und zum Antrag vom 27.11.2008 auf Kostenerstattung an den LIG zur Erstattung von Mehrkosten für reliktische Bausubstanz gerichtet wurde. Dazu bitte auch die weitere dazugehörige Aufstellung, die wohl mit der Überschrift "Erstattung Mehrkosten für reliktische Bausubstanz" versehen wurde. Die auf der Aufstellung befindlichen Spalten "Projekte, Belegenheit, Reliktische Mehrkosten Netto, Reliktische Mehrkosten Brutto, Umsatzsteuer und die beiden Summenzüge, die unterhalb der Spalten mit "abzurechnen und angemeldet" angegeben sind, bitte ich - Analog dem bereits erhaltenen Abrechnungsblatt mit der Überschrift "Erstattung Mehrkosten für Bodensanierung" - nicht zu schwärzen. 2) Die zweite Rechnung, die die HPA zur Erstattung der Mehrkosten für reliktische Bausubstanz an den LIG gelegt hat. Diese wird höchstwahrscheinlich auch am 21.05.2013von der HPA unter Angabe des Az. F322-L.420-5/38 an den LIG gelegt worden sein und eine Rechnungsnummer tragen, die vom Nummernkreis kurz vor oder hinter der Rechnung Nr. 21306643 liegt. 3) Sofern die von HPA an den LIG übersandte Aufstellung zur Erstattung für "reliktische Bausubstanz" ebenfalls gekürzt worden sein sollte, erbitte ich natürlich auch alle dazugehörigen Korrespondenzen, sodass die entgültige Abrechnung und die darauf vom LIG erhaltene Zahlung diesseits sachlich nachvollzogen werden kann. Ihr sehr geehrter GF Herr Jens Meier hat mir am 03. Januar d.J.- mitgeteilt, das er hofft, die zur Einsichtnahme ergänzend erwünschten Informationen zu meiner Zufriedenheit ablaufen werden. Ich danke herzlichst und bitte um Übersendung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Finanzbehörde Hamburg
Anträge auf Informationszugang zu Anfrage # 21417 und # 21420
Von
Finanzbehörde Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Anträge auf Informationszugang zu Anfrage # 21417 und # 21420
Datum
12. Mai 2017
Status
Warte auf Antwort
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte seien Sie so freundlich und geben mir auf die nachstehend einkopierten Absch…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Erstattung von Kosten für Altlasten Grundstück Antwerpenstr. 1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) an die HPA AöR [#21417]
Datum
17. Mai 2017 19:36
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte seien Sie so freundlich und geben mir auf die nachstehend einkopierten Abschlusszeilen meiner Anfrage eine kurze Vorabinformation, sodass ich über den Stand der Bearbeitung informiert werde. Vielen Dank! "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!" Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 21417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
Kostenübernahmebestätigung
Von
Finanzbehörde Hamburg
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Betreff
Kostenübernahmebestätigung
Datum
22. Mai 2017
Status
Warte auf Antwort