Erstattung von Mehrkosten durch Dritte an die HPA AöR, Grundstück Antwerpenstr.1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) in Steinwerder-Waltershof

Mit Antrag vom 27.11.2008 (Az. 445-1039/14) hat das Mietvertragsmanagement der HPA AöR dem Immobilienmanagement der Finanzbehörde zwei Rechnungen der Firma Eurocargo (Tochterfirma Eurokai KGaA) mit der Bitte um Kostenerstattung vorgelegt.

In dem Antrag hat das Mietvertragsmanagement der HPA zu einer beigefügten fachtechnische Stellungnahme sowie zur Bewertung der nachgewiesenen Kosten durch HPA auf folgendes wortwörtlich hingewiesen:

"Die unter Ziffer 2.1 aufgeführten Kosten für Kampfmittelsondierung und -räumung trägt die HPA. Die entsprechenden Nachweise und Rechnungen sind daher nicht enthalten. Ebenso sind Mehrkosten nicht enthalten, die durch Dritte erstattet wurden. Es verbleiben daher folgende Rechnungen, die mit der Bitte um Kostenerstattung vorgelegt werden:

1. Rechnung Eurocargo Nr. 720564 v. 16.09.2008, Bodenkontamination, 211.786,61 € netto, 252.026,06 € brutto

2. Rechnung Eurocargo Nr. 720562 v. 16.09.2008, reliktische Bausubstanz, 163.325,93 € netto, 194.357,86 € brutto

zusammen 375.112,54 € netto, 446.383,92 € brutto."

Bitte übersenden Sie mir zu dem Antrag vom 27.11.2008 (Az. 445-1039/14) folgende Informationen/ Unterlagen in Kopie:

1)
Die fachtechnische Stellungnahme sowie Bewertung der nachgewiesenen Kosten durch HPA, die dem Antrag zur Erläuterung und Abstimmung beigefügt wurde.

2)
Die Korrespondenz (en) und Rechnung (en) zu den Mehrkosten, die gemäß der textlichen Ausführung in dem Antrag durch Dritte an HPA erstattet wurden.

Ihr sehr geehrter GF Herr Jens Meier hat mir am 03 Januar d. J. mitgeteilt, das er hofft, das die zur Einsichtnahme ergänzend gewünschten Informationen zu meiner Zufriedenheit ablaufen werden.

Ich danke herzlichst und bitte um Übersendung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2017
  • Frist
    9. Juni 2017
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Erstattung von Mehrkosten durch Dritte an die HPA AöR, Grundstück Antwerpenstr.1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) in Steinwerder-Waltershof [#21419]
Datum
8. Mai 2017 08:36
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Mit Antrag vom 27.11.2008 (Az. 445-1039/14) hat das Mietvertragsmanagement der HPA AöR dem Immobilienmanagement der Finanzbehörde zwei Rechnungen der Firma Eurocargo (Tochterfirma Eurokai KGaA) mit der Bitte um Kostenerstattung vorgelegt. In dem Antrag hat das Mietvertragsmanagement der HPA zu einer beigefügten fachtechnische Stellungnahme sowie zur Bewertung der nachgewiesenen Kosten durch HPA auf folgendes wortwörtlich hingewiesen: "Die unter Ziffer 2.1 aufgeführten Kosten für Kampfmittelsondierung und -räumung trägt die HPA. Die entsprechenden Nachweise und Rechnungen sind daher nicht enthalten. Ebenso sind Mehrkosten nicht enthalten, die durch Dritte erstattet wurden. Es verbleiben daher folgende Rechnungen, die mit der Bitte um Kostenerstattung vorgelegt werden: 1. Rechnung Eurocargo Nr. 720564 v. 16.09.2008, Bodenkontamination, 211.786,61 € netto, 252.026,06 € brutto 2. Rechnung Eurocargo Nr. 720562 v. 16.09.2008, reliktische Bausubstanz, 163.325,93 € netto, 194.357,86 € brutto zusammen 375.112,54 € netto, 446.383,92 € brutto." Bitte übersenden Sie mir zu dem Antrag vom 27.11.2008 (Az. 445-1039/14) folgende Informationen/ Unterlagen in Kopie: 1) Die fachtechnische Stellungnahme sowie Bewertung der nachgewiesenen Kosten durch HPA, die dem Antrag zur Erläuterung und Abstimmung beigefügt wurde. 2) Die Korrespondenz (en) und Rechnung (en) zu den Mehrkosten, die gemäß der textlichen Ausführung in dem Antrag durch Dritte an HPA erstattet wurden. Ihr sehr geehrter GF Herr Jens Meier hat mir am 03 Januar d. J. mitgeteilt, das er hofft, das die zur Einsichtnahme ergänzend gewünschten Informationen zu meiner Zufriedenheit ablaufen werden. Ich danke herzlichst und bitte um Übersendung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Trogisch, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Erstattung von Mehrkosten durch Dritte an die HPA AöR, Grundstück Antwerpenstr.1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) in Steinwerder-Waltershof [#21419]
Datum
9. Mai 2017 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Hamburg Port Authority
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Von
Hamburg Port Authority
Via
Briefpost
Betreff
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Datum
6. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Trogisch, alle in dieser Anfrage abgefragten Dokumente lagen Ihnen zur Einsichtnahme am 01.09.…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Erstattung von Mehrkosten durch Dritte an die HPA AöR, Grundstück Antwerpenstr.1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) in Steinwerder-Waltershof [#21419]
Datum
8. Juni 2017 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, alle in dieser Anfrage abgefragten Dokumente lagen Ihnen zur Einsichtnahme am 01.09.2016 vor. Der gesamte Themenkomplex war außerdem Thema von drei Anfragen über das Portal Fragdenstaat.de, welche unter Beteiligung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, abschließend beantwortet wurden. Es werden Ihnen gegenüber keine Unterlagen zurückgehalten. Akten, die hier nicht vorhanden sind, können Ihnen nun einmal nicht zur Einsichtnahme nach dem Transparenzgesetz vorgelegt werden. Wir bitten Sie sehr ernsthaft, das zu akzeptieren. Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, erheben. Hinweis: Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (§ 41 Abs. 2 HmbVwVfG).

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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> die bestreite das mir am 01.09.2016 von der HP…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: Erstattung von Mehrkosten durch Dritte an die HPA AöR, Grundstück Antwerpenstr.1 (seit 04.07.2007 Haus-Nr. 3) in Steinwerder-Waltershof [#21419]
Datum
8. Juni 2017 15:31
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> die bestreite das mir am 01.09.2016 von der HPA die mit dieser Anfrage abgefragten Dokumente zur Einsichtnahme vorgelegt wurden. Bisher sind diese Dokumente auch nicht Thema des damit in Zusammenhang stehenden Themenkomplexes gewesen. Im übrigen könnte es zwar so sein, das der vorangegangene Themenkomplex von der HPA unter Beteiligung des HambBfDI beantwortet wurde. Es ist aber nicht so, dass der Themenkomplex unter Beteiligung des HambBfDI abschließend beantwortet wurde. Hierzu verweise ich insbesondere auf die zwischenzeitlich an Ihren GF Herrn Jens Meier gerichteten Schreiben vom 21.09.2016, AW J. Meier v. 23.09.2016, Schreiben v. 17.10.2016, Schreiben v. 11.11.2016, Schreiben v. 01.12.2016, AW J. Meier v. 05.12.2016, Aufsichtsratsitzung v. 15.12.2016 in der die Gründe und Kündigung zum 31.01.2017 des GF W. Hurtienne behandelt wurden, Schreiben v. 21.12.2016, AW J. Meier v. 03.01.2017, e-Mail v. 17.03.2017 16:14, AW J. Meier mit e- Mail v. 21.03.2017 00:32, e-Mail v. 06.04.2017 08:39, Gesprächstermin v. 11.04.2017 in der BWVI mit Herrn J. Meier u. dem neuen Amtsleiter Herrn Dr. Sven Sevecke, Schreiben v. 25.04.2017, AW Dr. Jörn Augner v. 02.05.2017, drei Schreiben v. 05.05.2017 an Herrn Dr. Augner, Herrn J. Meier und an Herrn Senator Frank Horch sowie mein zuletzt an Herrn Meier gerichtetes Schreiben v. 11.05.2017. Ich habe die Anfrage # 21419 und die damit beantragten Zugänge auf Information erstmalig am 08. Mai 2017 an die HPA gerichtet, also erst etwa acht Monate nach dem Termin vom 01.09.2016. Daraus folgt bereits, das die heute um 13:07 vom Team TG der HPA in der e-Mail aufgestellte Behauptung, "alle in dieser Anfrage abgefragten Dokumente lagen Ihnen zur Einsichtnmahme am 01.09.2016 vor" nichts weiter als eine weitere unwahre Behauptung ist. Es war in dem Termin zur Einsichtnahme vom 01.09.2016 schließlich nicht so, dass die HPA mir Zugang zu sämtlichen Geschäftsunterlagen gewährt hat. Darüber hinaus weise ich zu dieser Anfrage erneut darauf hin, das Ihre e-Mail von um 13:07 eine einfache Mitteilung und kein Bescheid im Sinne des § 13 Abs. 2 HambTG ist. Deshalb bitte ich Sie und fordere Sie erneut ganz höflich dazu auf, in Zukunft nicht mehr in den Fußzeilen Ihrer e-Mails von einem Bescheid zu schreiben, weil Sie dem Antragsteller damit einen unrichtigen Hinweis gegeben. Außerdem wird der Antragsteller dadurch darüber hinweg getäuscht das die HPA nach dem HambTG dazu verpflichtet ist die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs innerhalb der in § 13 Abs. 1 genannten Frist durch einen handschriftlich unterschriebenen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung vorzunehmen. Ich weise darauf hin das meine Informationsfreiheitsanfrage vom 08.05.2017 (#21419) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit und die Ablehnung auch nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgt ist. Erteilen Sie mir bitte umgehend die benötigten Informationszugänge und/ oder einen handschriftlich unterschriebenen Bescheid. Die auskunftspflichtigen Stellen sind gemäß § 13 Abs. 1 HambTG verpflichtet unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 BGB), über den Antrag zu entscheiden. Die Entscheidung hat grundsätzlich spätestens innerhalb eines Monats zu erfolgen; auch die begehrten Unterlagen sind regelmäßig innerhalb dieser Frist herauszugeben. Ich habe mir dafür, ohne Anerkennung bereits erfolgter strafbarer Handlungen, eine Frist von drei Werktagen notiert. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 21419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>