Erstattung von Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch persönliche Vorsprache oder mit Muster-PDF-Formularen für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wo und bei welcher/m Sachbearbeiter/in kann ich meine privaten Ordnungswidrigkeitenanzeigen in Zukunft durch persönliche Vorsprache beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Paderborn erstatten?

2. Können Sie die Beweisfotos, welche auf einer SD-Karte gespeichert werden, dann bei persönlicher Vorsprache sodann auf Ihre Systeme kopieren? Oder wäre eine Zusendung nach Anzeigenaufnahme per E-Mail dann auch möglich?

3. Werden Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr auch mittels Muster-PDF-Formularen (inklusive rechtlicher Belehrungen etc.), welche ebenfalls explizit für Owi-Anzeigen im ruhenden Verkehr angefertigt wurden, ihrerseits anstandslos akzeptiert und bearbeitet?

4. Werden Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, mittels Benutzung von Smartphone-Applikationen in Verbindung mit den in Frage 2 erwähnten Muster-PDF-Formularen, von Ihrem Amt anstandslos anerkannt, bearbeitet und die
Parkverstöße geahndet?

5. Wie viele private Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden im Jahre 2017, 2018 und 2019 bereits persönlich, formlos per E-Mail, mit dem Paderborner PDF-Formular per E-Mail und mit Smartphone-Applikationen separat gezählt eingereicht?

6. Wie viele der in Frage 5 eingereichten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Parkverstößen wurden ihrerseits akzeptiert oder aus formalen und gesetzlichen Gründen abgelehnt bzw. bearbeitet und schließlich auch per Verwarnungs- und Bußgeld geahndet?

Ich bedanke mich und verbleibe stets,

mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstattung von Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch persönliche Vorsprache oder mit Muster-PDF-Formularen für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#172165]
Datum
15. Dezember 2019 14:30
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wo und bei welcher/m Sachbearbeiter/in kann ich meine privaten Ordnungswidrigkeitenanzeigen in Zukunft durch persönliche Vorsprache beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Paderborn erstatten? 2. Können Sie die Beweisfotos, welche auf einer SD-Karte gespeichert werden, dann bei persönlicher Vorsprache sodann auf Ihre Systeme kopieren? Oder wäre eine Zusendung nach Anzeigenaufnahme per E-Mail dann auch möglich? 3. Werden Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr auch mittels Muster-PDF-Formularen (inklusive rechtlicher Belehrungen etc.), welche ebenfalls explizit für Owi-Anzeigen im ruhenden Verkehr angefertigt wurden, ihrerseits anstandslos akzeptiert und bearbeitet? 4. Werden Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, mittels Benutzung von Smartphone-Applikationen in Verbindung mit den in Frage 2 erwähnten Muster-PDF-Formularen, von Ihrem Amt anstandslos anerkannt, bearbeitet und die Parkverstöße geahndet? 5. Wie viele private Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden im Jahre 2017, 2018 und 2019 bereits persönlich, formlos per E-Mail, mit dem Paderborner PDF-Formular per E-Mail und mit Smartphone-Applikationen separat gezählt eingereicht? 6. Wie viele der in Frage 5 eingereichten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Parkverstößen wurden ihrerseits akzeptiert oder aus formalen und gesetzlichen Gründen abgelehnt bzw. bearbeitet und schließlich auch per Verwarnungs- und Bußgeld geahndet? Ich bedanke mich und verbleibe stets, mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172165 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantworte ich wie folgt: 1. Wo u…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Erstattung von Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch persönliche Vorsprache oder mit Muster-PDF-Formularen für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#172165]
Datum
10. Januar 2020 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantworte ich wie folgt: 1. Wo und bei welcher/m Sachbearbeiter/in kann ich meine privaten Ordnungswidrigkeitenanzeigen in Zukunft durch persönliche Vorsprache beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Paderborn erstatten? Privatanzeigen können bei Frau Bäcker, Frau Bart, Frau Fromme, Frau Post und Frau Temborius in der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Paderborn, Marienplatz 11a, 33098 Paderborn erstattet werden. 2. Können Sie die Beweisfotos, welche auf einer SD-Karte gespeichert werden, dann bei persönlicher Vorsprache sodann auf Ihre Systeme kopieren? Oder wäre eine Zusendung nach Anzeigenaufnahme per E-Mail dann auch möglich? Ich empfehle die Fotos per E-Mail zuzusenden. Das Kopieren von Daten einer SD-Karte ist vor Ort nicht möglich. Die entsprechende E-Mail-Adresse wird Ihnen bei persönlicher Anzeigenerstattung genannt. Sie variiert je nach Sachbearbeiterin, welche die Anzeige bearbeitet. 3. Werden Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr auch mittels Muster-PDF-Formularen (inklusive rechtlicher Belehrungen etc.), welche ebenfalls explizit für Owi-Anzeigen im ruhenden Verkehr angefertigt wurden, ihrerseits anstandslos akzeptiert und bearbeitet? Für die Erstattung einer Privatanzeige hat die Bußgeldstelle der Stadt Paderborn eigens ein entsprechendes Musterformular erstellt, um sicher zu gehen, dass alle notwendigen Informationen zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vorhanden sind. Sollten Sie bei einer Privatanzeige ein anderes Muster nutzen, wird Ihre Anzeige selbstverständlich trotzdem akzeptiert, ggf. sind jedoch weitere Rückfragen an Sie zur Bearbeitung erforderlich. Aus diesem Grund empfehle ich unbedingt das von uns entwickelte Muster zu verwenden. Es erleichtert sowohl dem Anzeigeerstatter als auch der Sachbearbeiterin die Aufnahme und Ahndung des Verstoßes. 4. Werden Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, mittels Benutzung von Smartphone-Applikationen in Verbindung mit den in Frage 2 erwähnten Muster-PDF-Formularen, von Ihrem Amt anstandslos anerkannt, bearbeitet und die Parkverstöße geahndet? Eine Übermittlung per Smartphone ist dann möglich, wenn Sie hierbei die Übertragung per elektronischer Mail nutzen. Geht eine elektronische Mail bei uns ein, wird nicht unterschieden, von welchem Gerät diese versandt wurde. 5. Wie viele private Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden im Jahre 2017, 2018 und 2019 bereits persönlich, formlos per E-Mail, mit dem Paderborner PDF-Formular per E-Mail und mit Smartphone-Applikationen separat gezählt eingereicht? Die Bußgeldstelle der Stadt Paderborn verfügt nicht über ein entsprechendes Statistikmodul, mit dem die von Ihnen erbetenen Detailinformationen (Anzahl der Anzeigen von Privatpersonen) verfahrensseitig auf Knopfdruck ermittelt werden können. Diese vorhandenen Daten können mit umfangreichen händischen Auswertungen nach Ihren Wünschen zusammengestellt werden. Es geht hier also nicht um die Vorlage von Daten, die keiner weiteren antragsbedingten Überarbeitung bedürfen. In Anbetracht der hohen Summe an jährlich zu bearbeitenden Verstößen wären vielmehr ein großer Datenbestand zu sichten und diese Datenmengen anschließend in der von Ihnen gewünschten Form aufzubereiten. Die Anzahl der Privatanzeigen und die Anzahl der im Rahmen der Privatanzeigen eingeleiteten Verfahren wären gänzlich händisch bis hin zur Kontrolle von Einzelvorgängen zu ermitteln. Nach überschlägiger Schätzung ist davon auszugehen, dass für den damit entstehenden erheblichen Vorbereitungsaufwand gem. § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen -IFG NRW-) in Verbindung mit § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (VerwGebO IFG NRW) und der Tarifstelle 1.2 des dazugehörenden Gebührentarifs eine Gebühr in Höhe von voraussichtlich 500,00 Euro zu erheben sein wird. 6. Wie viele der in Frage 5 eingereichten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Parkverstößen wurden ihrerseits akzeptiert oder aus formalen und gesetzlichen Gründen abgelehnt bzw. bearbeitet und schließlich auch per Verwarnungs- und Bußgeld geahndet? Ich verweise auf die Antwort der Frage 5. Aufgrund fehlender Statistiken würde die Ermittlung der Daten einen erheblichen zeitlichen Aufwand verursachen. Für diesen damit entstehenden erheblichen Vorbereitungsaufwand wird gem. § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen -IFG NRW-) in Verbindung mit § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (VerwGebO IFG NRW) und der Tarifstelle 1.2 des dazugehörenden Gebührentarifs eine Gebühr in Höhe von voraussichtlich 500,00 Euro zu erheben sein. Unter Berücksichtigung meiner Ausführungen zu Frage 5 und Frage 6 bitte ich bis zum 30.01.2020 um Ihre Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag auf Erteilung weiterer Informationen unter Erhebung von Gebühren weiter aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Ich nehme Bezug au…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erstattung von Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch persönliche Vorsprache oder mit Muster-PDF-Formularen für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#172165]
Datum
10. Januar 2020 17:53
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Ich nehme Bezug auf meine Fragen 5 und 6 und verzichte aufgrund der hohen Gebühren hiermit auf weitere Bearbeitung dieser Fragen. Mit freundlichen Grüßen M. K. Anfragenr: 172165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172165

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Von
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Betreff
Automatic reply: Erstattung von Privatanzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch persönliche Vorsprache oder mit Muster-PDF-Formularen für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#172165]
Datum
10. Januar 2020 17:53
Status
Ich bin zur Zeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Luckey, Telefon: 05251/88-1-1346 oder Frau Bäcker, Telefon 05251/88-1-27592.