Erstausstattung zu Schwangerschaft und Geburt

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Mayen-Koblenz, die sich auf die Bearbeitung von Anträgen auf Babyerstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung u.ä. beziehen

Vergleichbar wäre z.B. die Geschäftsanweisung 411 – II-1305.3 von 09/2011 des Jobcenters Kaiserslautern (Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/57608/110907_GeschftsanweisungBabyerstausstattung.pdf), welche sich auf die Vorgehensweise bei der Bedarfsfeststellung und den rechtzeitigen Zeitpunkt bezieht, sowie Richtwerte zur Kostenermittlung nennt.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-stadt-kaiserslautern/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2017
  • Frist
    24. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche de…
An Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstausstattung zu Schwangerschaft und Geburt [#20009]
Datum
22. Januar 2017 09:02
An
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Mayen-Koblenz, die sich auf die Bearbeitung von Anträgen auf Babyerstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung u.ä. beziehen Vergleichbar wäre z.B. die Geschäftsanweisung 411 – II-1305.3 von 09/2011 des Jobcenters Kaiserslautern (Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/57608/110907_GeschftsanweisungBabyerstausstattung.pdf), welche sich auf die Vorgehensweise bei der Bedarfsfeststellung und den rechtzeitigen Zeitpunkt bezieht, sowie Richtwerte zur Kostenermittlung nennt. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-stadt-kaiserslautern/)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Sehr geehrte Damen und Herren, hier erhalten Sie die angeforderten Weisungen/Arbeitshilfen zu dem o.a. Thema. M…
Von
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Betreff
Anfrage nach dem IFG _ Erstausstattung zu Schwangerschaft und Geburt
Datum
10. Februar 2017 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hier erhalten Sie die angeforderten Weisungen/Arbeitshilfen zu dem o.a. Thema. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die fristgerechte Beantwortung der Anfrage und das Zusenden d…
An Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG _ Erstausstattung zu Schwangerschaft und Geburt [#20009]
Datum
10. Februar 2017 16:44
An
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die fristgerechte Beantwortung der Anfrage und das Zusenden des Dokuments. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in dem Dokument unter Abs. 3 von "…
An Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG _ Erstausstattung zu Schwangerschaft und Geburt [#20009]
Datum
10. Februar 2017 16:56
An
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in dem Dokument unter Abs. 3 von "den beigefügten Anlagen" die Rede ist. Ich würde sie bitten, mir noch die Anlagen zusenden, so dass die Anfrage vollständig beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweis. Bei der Prüfung ist uns aufgefallen, dass die Anlagen zw…
Von
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem IFG _ Erstausstattung zu Schwangerschaft und Geburt [#20009]
Datum
13. Februar 2017 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweis. Bei der Prüfung ist uns aufgefallen, dass die Anlagen zwischenzeitlich hinfällig sind. Früher wurden die einzelnen Beträge in den Anlagen nochmals unterteilt, hiervon haben wir seit einigen Jahren abgesehen. Die Personen können im Rahmen der Beträge selbst wählen, was sie kaufen. Wir werden bei nächster Gelegenheit die Arbeitshilfe entsprechend anpassen. Das kann aber noch einige Wochen dauern. Mit freundlichen Grüßen