Erstberatungen Karriereberatungsbüros im Jahr 2022

Wie viele Erstberatungen haben die Karriereberatungsbüros der Bundeswehr im Jahr 2022 je Monat aufgeschlüsselt gemacht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Erstberatungen haben die Ka…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstberatungen Karriereberatungsbüros im Jahr 2022 [#271225]
Datum
23. Februar 2023 12:28
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Erstberatungen haben die Karriereberatungsbüros der Bundeswehr im Jahr 2022 je Monat aufgeschlüsselt gemacht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271225/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Betreff: …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Erstberatungen Karriereberatungsbüros im Jahr 2022 [#271225]
Datum
16. März 2023 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Betreff: Erstberatungen 2022 Karriereberatungsbüros Bezug: Ihre IFG-Anfrage vom 23.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem Antrag vom 23.02.2023 beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen folgende Anzahl an Erstberatungen der Karriereberatungsbüros der Bundeswehr im Jahr 2022 (nach Monate, auf die letzte Stelle gerundet) mit: Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2022 8.290 7.550 11.450 6.160 6.680 6.690 6.040 7.390 6.250 5.730 7.300 4.540 84.070 Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln einzureichen. Ich weise daraufhin, dass für die Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten in Höhe von 30,00 EUR anfallen. Mit freundlichen Grüßen