Erste Bilanz nach einem Jahr Teilhabe am Arbeitsmarkt (SGB II § 16i ) im Märkischen Kreis
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 01.01.2019 bieten Jobcenter eine Förderung von Langzeitarbeitslosen nach dem § 16i .
(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 beträgt
1. in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent,
2. im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent,
3. im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent,
4. im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent
der Höhe des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz zuzüglich des auf dieser Basis berechneten pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung.
1. Wie viele Erwerbslose haben im ersten Jahr 2019 das Angebot der Teilhabe am Arbeitsmarkt angenommen?
2. Wie viele interessierte Arbeitgeber konnten durch den Betriebs-Aquisiteur des Jobcenter gewonnen werden?
a) wie viele davon sind "normale" Arbeitgeber? (wie viele Arbeitsplätze?)
b) wie viele Kommunen und öffentliche Träger? (wie viele Arbeitsplätze?)
3. Wie hoch ist die Abbrecherquote?
a) bei den vorgeschalteten undauch begleitenden Maßnahmen?
b) bei den Arbeitgebern?
4. Wie hoch belaufen sich die Kosten (nach Posten aufgeschlüsselt)?
Es wird vorausgesetzt, dass hausinterne Auswertungen vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Im Märkischen Kreis haben 2019 insgesamt 185 Teilnehmer*innen das Angebot der Teilhabe am
Arbeitsmarkt angenommen.
Die Kosten für die 19 öffentlichen und 58 privaten Arbeitgeber mit insgesamt 228 Arbeitsplätzen (97 öffentlich / 131 privat) = 0,00 €.
Die Teilnehmer (alias "Arbeitnehmer") erhalten den jeweiligen Mindestlohn als Vergütung.
Die Kosten für den Steuerzahler:
Entgeltzuschuss: 1.527.742,54 €
beschäftigungsbegleitende Betreuung: 144.092,78 €
Weiterbildung: 906,95 €
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Februar 2020
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10. März 2020
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3 Follower:innen
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