Erste Ergebnisse der Studie „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesförderung der Pressewirtschaft“

Die Ihnen vorliegenden ersten Ergebnisse der Studie „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesförderung der Pressewirtschaft“.

Dem Deutschlandfunk hat ihr Haus mitgeteilt, dass erste Ergebnisse der Ende 2021 in Auftrag gegebene Studie vorlägen und geprüft würden (https://www.deutschlandfunk.de/bundesra…).

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt. Das Ministerium sieht den behördlichen Entscheidungsprozess nach § 4 Abs. 1 IFG gefährdet.

Das BMWK hat die Studie mittlerweile selbst auf seiner Webseite veröffentlicht: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artike…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ihnen vorlieg…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erste Ergebnisse der Studie „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesförderung der Pressewirtschaft“ [#253081]
Datum
11. Juli 2022 20:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ihnen vorliegenden ersten Ergebnisse der Studie „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesförderung der Pressewirtschaft“. Dem Deutschlandfunk hat ihr Haus mitgeteilt, dass erste Ergebnisse der Ende 2021 in Auftrag gegebene Studie vorlägen und geprüft würden (https://www.deutschlandfunk.de/bundesrat-pressefoerderung-100.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253081/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag zu den Ergebnissen der Studie „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesfö…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag zu den Ergebnissen der Studie „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesförderung der Pressewirtschaft“
Datum
18. Juli 2022 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 11.07.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIA1 - Grundsätze der Digitalisierung, Telekommunikation, Start-ups, Medienwirtschaft, Post - zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 11.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Ke…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 11.07.2022
Datum
10. August 2022 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Information nach § 4 Abs. 2 IFG Sehr << Antragsteller:in >> wie im Bescheid vom 10. August 2022 ange…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Information nach § 4 Abs. 2 IFG
Datum
5. April 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie im Bescheid vom 10. August 2022 angekündigt informieren wir Sie darüber, dass die begehrte Studie zzgl. Anhang auf der Website des BMWK veröffentlicht<https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Branchenfokus/Wirtschaft/wik-consult-gutachten.html> wurde. Sie können sie dort herunterladen und finden weitere Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen