Erste-Hilfe-Material - Liste Stand: Februar 2022

Hinweise, wann diese Information korrigiert wird: https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf (siehe auch https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/nachrichten/meldungen-2021/din-norm/index.jsp)

Der Ausschuss für Arbeitsstätten hatte am 6. Dezember 2022 getagt.

Entscheidung: " Ablehnung einer Ergänzung der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" hinsichtlich der Grundausstattung von Verbandkästen (Tabelle 2) in Folge der Aktualisierung der diesbezüglichen DIN-Normen; der ASTA sieht nach Prüfung der Hintergründe für die Normenanpassungen keinen Handlungsbedarf für die Übernahme in das staatliche Regelwerk des Arbeitsschutzes " - https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/Aktuelles.html

Ich gehe davon aus, dass die DGUV und auch alle Berufsgenossenschaften ihre Informationen korrigieren werden, denn maßgeblich ist die ASR A4.3 und keine DIN.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Annabel Rubikowski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hinweise, wann diese Information korr…
An Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Details
Von
Annabel Rubikowski
Betreff
Erste-Hilfe-Material - Liste Stand: Februar 2022 [#267419]
Datum
10. Januar 2023 07:56
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hinweise, wann diese Information korrigiert wird: https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf (siehe auch https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/nachrichten/meldungen-2021/din-norm/index.jsp) Der Ausschuss für Arbeitsstätten hatte am 6. Dezember 2022 getagt. Entscheidung: " Ablehnung einer Ergänzung der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" hinsichtlich der Grundausstattung von Verbandkästen (Tabelle 2) in Folge der Aktualisierung der diesbezüglichen DIN-Normen; der ASTA sieht nach Prüfung der Hintergründe für die Normenanpassungen keinen Handlungsbedarf für die Übernahme in das staatliche Regelwerk des Arbeitsschutzes " - https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/Aktuelles.html Ich gehe davon aus, dass die DGUV und auch alle Berufsgenossenschaften ihre Informationen korrigieren werden, denn maßgeblich ist die ASR A4.3 und keine DIN.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annabel Rubikowski Anfragenr: 267419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267419/
Mit freundlichen Grüßen Annabel Rubikowski
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Sehr geehrte Frau Rubikowski, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die uns über die Plattorm FragDenStaat …
Von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Betreff
WG: Erste-Hilfe-Material - Liste Stand: Februar 2022 [#267419]
Datum
19. Januar 2023 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Rubikowski, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die uns über die Plattorm FragDenStaat erreicht hat. Momentan sind wir mit einer Antwort an Sie befasst und bitten daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Sehr geehrte Frau Rubikowski, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet und ich möchte Ihnen …
Von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Betreff
AW: Erste-Hilfe-Material - Liste Stand: Februar 2022 [#267419]
Datum
26. Januar 2023 12:25
Status
Sehr geehrte Frau Rubikowski, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet und ich möchte Ihnen im Folgenden nach Rücksprache mit dem Fachbereich Erste Hilfe der DGUV darauf antworten. Nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" nebst begleitender DGUV Regel 100-001 ist der Arbeitgeber bzw. Unternehmer dazu verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben zu sorgen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen ist in den Betrieben hinsichtlich Organisation, Personal und Material Vorsorge zu treffen. Organisatorisch muss die sog. Rettungskette im Betrieb funktionieren, personell müssen ausreichend Ersthelfende aus- und fortgebildet sein und hinsichtlich Material ist geeignetes Erste-Hilfe-Material in Betrieben vorzuhalten. Während die organisatorischen und personellen Maßnahmen in Betrieben die Erste Hilfe betreffend im Vorschriftenwerk verpflichtend im Einzelnen geregelt sind, ist das Vorhalten von geeignetem Erste-Hilfe-Material zwar grundsätzlich notwendig, im Einzelnen jedoch von der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb abhängig. Sowohl die staatliche Arbeitsstättenregel ASR A4.3 sowie die Veröffentlichungen der Unfallversicherungsträger geben dazu lediglich empfehlende Hilfestellungen für die Unternehmen. So ist das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material gem. ASR A4.3 sowie der entsprechenden Veröffentlichungen der Unfallversicherungsträger unter Bezug auf die Normen DIN 13169 oder 13157 unabhängig von deren Ausgabedatum lediglich eine erste Empfehlung, die letztlich aber betriebsspezifisch noch durch die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers zu überprüfen ist. Insofern können die beiden Empfehlungen - von staatlicher Seite sowie von Seiten der Unfallversicherungsträger - auch inhaltlich unterschiedlich empfehlend nebeneinander bestehen bleiben und bedürfen keiner Korrektur. Wir hoffen Ihnen mit dieser Erläuterung geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen