Erster Entwurf GeschGehGe

- alle Unterlagen (interne Kommunikation, Abstimmungen, Billigungen, Vermerke, Protokolle, Sprechzettel, Notizen, Entwürfe) zum ersten, öffentlichen Entwurf vom April 2018 des GeschGehGe (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen)

Mit der Schwärzungen personenbez. Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    35,00 Euro
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unte…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Erster Entwurf GeschGehGe [#176644]
Datum
26. Januar 2020 00:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen (interne Kommunikation, Abstimmungen, Billigungen, Vermerke, Protokolle, Sprechzettel, Notizen, Entwürfe) zum ersten, öffentlichen Entwurf vom April 2018 des GeschGehGe (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) Mit der Schwärzungen personenbez. Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 176644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176644 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 82/2020 Sehr geehrter Herr Fil…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Erster Entwurf GeschGehGe [#176644]
Datum
3. Februar 2020 14:29
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 82/2020 Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Januar 2020 wird hier unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Zu Ihrem Antrag sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Dokumente in einem Gesamtumfang von ca. 200 Seiten vorhanden, u.a. eine Ministervorlage zur Länder- und Verbändebeteiligung, interne Abstimmungen, Abstimmungen mit dem Normenkontrollrat und dem Bundesministerium der Finanzen etc. Die Identifizierung und Sichtung der Dokumente sowie die Prüfung auf mögliche Ausschlussgründe nach dem IFG wird ca. 15 Minuten einer oder eines Bediensteten des mittleren Dienstes und ca. 45 Minuten einer oder eines Bediensteten des höheren Dienstes in Anspruch nehmen. Ich weise darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrags insoweit aufgrund dieses zu erwartenden Verwaltungsaufwands gebührenpflichtig sein wird. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Nach Maßgabe der hier voraussichtlich in Betracht kommenden Gebührennummer 2.1 des Teils A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ist je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 15,00 Euro und 125,00 Euro zu erheben. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den bei der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigenden tatsächlichen Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermitteln kann. Ich gehe jedoch davon aus, dass die zu erhebende Gebühr einen Betrag von 30,00 Euro nicht übersteigen wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und ob Sie bereit sind, die anfallenden Gebühren zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an dem Antrag fest und werde die K…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Erster Entwurf GeschGehGe [#176644]
Datum
3. Februar 2020 14:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an dem Antrag fest und werde die Kosten übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 176644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176644 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Justiz
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Bundesministerium der Justiz
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Betreff
Datum
21. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
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