erstes Gutachten zum "Radentscheid Stuttgart"

Im Artikel der Stuttgarter Zeitung (online am 15.1.) ist zu lesen, dass es ein erstes Gutachten zum "Radentscheid Stuttgart" gäbe, welches von der Stadt zur erneuten, wohlwollenden Prüfung zurück geschickt wurde.
Da nur das finale, zweite Gutachten auf der Webseite der Stadt abrufbar ist, bitte ich Sie darum, mir dieses erste Gutachten zuzuschicken.
[angesprochener Artikel:
--> https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.radfahren-in-stuttgart-gutachten-radentscheid-ist-unzulaessig.40c4a413-e0f2-4f14-acbf-4988f280d2a8.html ]

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    15. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Christoph Hoyer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Artikel der…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Christoph Hoyer
Betreff
erstes Gutachten zum "Radentscheid Stuttgart" [#44577]
Datum
16. Januar 2019 23:42
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Artikel der Stuttgarter Zeitung (online am 15.1.) ist zu lesen, dass es ein erstes Gutachten zum "Radentscheid Stuttgart" gäbe, welches von der Stadt zur erneuten, wohlwollenden Prüfung zurück geschickt wurde. Da nur das finale, zweite Gutachten auf der Webseite der Stadt abrufbar ist, bitte ich Sie darum, mir dieses erste Gutachten zuzuschicken. [angesprochener Artikel: --> https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.radfahren-in-stuttgart-gutachten-radentscheid-ist-unzulaessig.40c4a413-e0f2-4f14-acbf-4988f280d2a8.html ]
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Hoyer, auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hin erha…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: <N> erstes Gutachten zum "Radentscheid Stuttgart" [#44577]
Datum
29. Januar 2019 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hoyer, auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hin erhalten Sie anbei die Entwurfsfassung des Gutachtens der Kanzlei Dolde Mayen und Partner i. S. "Bürgerbegehren für ein fahrradfreundliches Stuttgart" vom 30.11.2018. Lediglich die Endfassung dieses Gutachtens vom 21.12.2018, welche auf der Homepage der Stadt zur Verfügung steht und welche die obige Entwurfsfassung ersetzt, wird der Entscheidung des Gemeinderats zu Grunde gelegt werden. Von einer Gebührenerhebung für die Beantwortung Ihrer Informationsfreiheitsanfrage wird abgesehen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Christoph Hoyer
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung des angefragten Gutachtens. Ich habe es eben durchgea…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Christoph Hoyer
Betreff
AW: Antwort: WG: <N> erstes Gutachten zum "Radentscheid Stuttgart" [#44577]
Datum
3. Februar 2019 17:28
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung des angefragten Gutachtens. Ich habe es eben durchgearbeitet und musste feststellen, dass es (leider) fast identisch zur zweiten Version ist, also keinerlei weitere Berücksichtigung der gewünschten "bürgerbegehrensfreundlicher Auslegung" eingeflossen ist. Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer Anfragenr: 44577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>