Erteilte Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO vom §19(2a)

Ich bitte um Mitteilung wieviele Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO vom §19(2a) StVZO von der obersten Verkehrsbehörde jährlich erteilt wurden. Ich bitte um Aufzählung für rückwirkend alle möglichen Jahre.

Konkret geht es nur um Ausnahmen nach §70 StVZO für Fahrzeuge vom 19(2a) StVZO ("ehemalige Einsatzfahrzeuge"):
Eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO zur Erteilung einer Betriebserlaubnis und Zulassung eines Fahrzeuges für zivile Halter für ein Fahrzeug welches der Bauart nach speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt war.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erteilte Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO vom §19(2a) [#194215]
Datum
3. August 2020 17:49
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung wieviele Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO vom §19(2a) StVZO von der obersten Verkehrsbehörde jährlich erteilt wurden. Ich bitte um Aufzählung für rückwirkend alle möglichen Jahre. Konkret geht es nur um Ausnahmen nach §70 StVZO für Fahrzeuge vom 19(2a) StVZO ("ehemalige Einsatzfahrzeuge"): Eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO zur Erteilung einer Betriebserlaubnis und Zulassung eines Fahrzeuges für zivile Halter für ein Fahrzeug welches der Bauart nach speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt war.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194215/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
erteilte Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - Anfragenr. 194215 Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend teile…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
erteilte Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - Anfragenr. 194215
Datum
10. August 2020 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend teile ich Ihnen die Zahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für ehemalige Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes mit: 2015 = 11 Ausnahmegenehmigungen, 2016 = 5 Ausnahmegenehmigungen, 2017 = 2 Ausnahmegenehmigungen, 2018 = 5 Ausnahmegenehmigungen, 2019 = 18 Ausnahmegenehmigungen und 2020 bisher = 8 Ausnahmegenehmigungen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: erteilte Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - Anfragenr. 194215 [#194215] Sehr [geschwärzt], urlaubsbedingt…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: erteilte Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO - Anfragenr. 194215 [#194215]
Datum
25. August 2020 17:10
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], urlaubsbedingt kann ich nicht erst jetzt bei Ihnen für die Antwort bedanken. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 194215 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]