Erteilte Erlaubnisse nach WaffG

1. Eine Übersicht der erteilten Erlaubnisse nach WaffG, aufgeschlüsselt nach Wohnort und Art der Erlaubnis (Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein, Waffenschein), zusätzlich mit gesondert ausgewiesener Anzahl der vorbestraften Erlaubnisträger.

2. Eine Übersicht der angemeldeten Schusswaffen, aufgeschlüsselt nach Art (Handfeuerwaffe, Gewehr, etc.) und Kaliber.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Dennis Wiencke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
Erteilte Erlaubnisse nach WaffG [#265010]
Datum
8. Dezember 2022 19:57
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht der erteilten Erlaubnisse nach WaffG, aufgeschlüsselt nach Wohnort und Art der Erlaubnis (Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein, Waffenschein), zusätzlich mit gesondert ausgewiesener Anzahl der vorbestraften Erlaubnisträger. 2. Eine Übersicht der angemeldeten Schusswaffen, aufgeschlüsselt nach Art (Handfeuerwaffe, Gewehr, etc.) und Kaliber.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke Anfragenr: 265010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265010/ Postanschrift Dennis Wiencke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke
Dennis Wiencke
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erteilte Erlaubnisse nach WaffG“ vom 08.12.2022 (#265010) wurde vo…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
AW: Erteilte Erlaubnisse nach WaffG [#265010]
Datum
10. Januar 2023 05:03
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erteilte Erlaubnisse nach WaffG“ vom 08.12.2022 (#265010) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz #265010; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Wiencke, hierm…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz #265010; hier: Eingangsbestätigung
Datum
10. Januar 2023 14:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
infoblatt-datenschutz-waffen-und-sprengstoffbehrde.pdf
115,8 KB
image001.jpg
41,8 KB


Sehr geehrter Herr Wiencke, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 10.01.2023. Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de", vom 08.12.2022, lag meiner Dienststelle bis zum heutigen Tag nicht vor. Da anscheinend von diesem Portal keine Weiterleitung von Informationen oder Anfragen erfolgt, bitte ich darum, weiteren Anfragen etc. über bzw. an unser Funktionspostfach zu senden. Die unter der o.g. Nr.: #265010 gestellte Anfrage wird gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW, in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten der Dienststelle, bearbeitet. Sollten Sie einen rechtsfähigen Bescheid erwarten, so bitte ich um Mitteilung einer postalischen Anschrift. Als Anlage übersende ich Ihnen zusätzlich das Informationsblatt zum Datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Anfrage: #265010, hier: Mitteilung einer postalischen Adresse Sehr geehrter Herr Wiencke, Ihre o.g. Anfrage über …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Anfrage: #265010, hier: Mitteilung einer postalischen Adresse
Datum
2. Februar 2023 16:39
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
41,8 KB


Sehr geehrter Herr Wiencke, Ihre o.g. Anfrage über das Anfrageportal fragdenstaat.de steht kurz vor der Beantwortung. Da für die Antwort eine Gebühr erhoben wird, bitte ich um Mitteilung einer postalischen Adresse. Nach Eingang der Information wird Ihnen das Schriftstück zugesendet. Mit freundlichen Grüßen
Dennis Wiencke
AW: Anfrage: #265010, hier: Mitteilung einer postalischen Adresse [#265010] Sehr << Anrede >> bevor i…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
AW: Anfrage: #265010, hier: Mitteilung einer postalischen Adresse [#265010]
Datum
2. Februar 2023 17:59
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bevor ich Ihnen meine Postsnschrift mitteile, möchte ich Sie bitten mir die erwartete Höhe der Gebühren mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke Anfragenr: 265010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265010/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
AW: Anfrage: #265010, hier: Mitteilung einer postalischen Adresse [#265010]; hier: Gebührenhöhe Sehr geehrter Herr…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Anfrage: #265010, hier: Mitteilung einer postalischen Adresse [#265010]; hier: Gebührenhöhe
Datum
3. Februar 2023 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiencke, es werden für die von Ihnen erbetenen Auskünfte Gebühren i.H.v. 25,00 € erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Dennis Wiencke
AW: Anfrage: #265010, hier: Mitteilung einer postalischen Adresse [#265010]; hier: Gebührenhöhe [#265010] Sehr <…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
AW: Anfrage: #265010, hier: Mitteilung einer postalischen Adresse [#265010]; hier: Gebührenhöhe [#265010]
Datum
3. Februar 2023 11:04
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Den Gebührenbescheid dürfen Sie an folgende Anschrift senden. Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke Anfragenr: 265010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265010/ Postanschrift Dennis Wiencke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Bescheid zur Anfrage #265010 vom 10.01.2023 Sehr geehrter Herr Wiencke, als Anlage übersende ich Ihnen den Antwor…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Bescheid zur Anfrage #265010 vom 10.01.2023
Datum
7. Februar 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wiencke, als Anlage übersende ich Ihnen den Antwortbescheid zur o.g. Anfrage zur Kenntnis und eigenen weiteren Verwendung. Ich weise darauf hin, dass wenn Sie dieses Dokument veröffentlichen, die Namen der Bearbeiter und Unterzeichner so unkenntlich zu machen sind, dass Rückschluss möglich ist, da der Veröffentlichung der persönlichen Daten von Seiten der Dienststelle nicht zugestimmt wurde. Mit freundlichen Grüßen