Erteilung von Duldungen im LK Leipzig

Sämtliche aktuelle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä. hinsichtlich der Erteilung von Duldungen nach § 60a AufenthG, von Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG, von Ausbildungsduldungen nach § 60c AufenthG sowie für Beschäftigungsduldungen nach § 60d AufenthG.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche aktuelle…
An Landratsamt Landkreis Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erteilung von Duldungen im LK Leipzig [#177649]
Datum
29. Januar 2020 11:35
An
Landratsamt Landkreis Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche aktuelle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä. hinsichtlich der Erteilung von Duldungen nach § 60a AufenthG, von Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG, von Ausbildungsduldungen nach § 60c AufenthG sowie für Beschäftigungsduldungen nach § 60d AufenthG.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177649
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!