Erwähnte Gutachten aus der Beschlussvorlage V/0518/2015

in der Beschlussvorlage V/0518/2015 die am 16.12.2015 in der Ratssitzung als TOP 47.1.1 beschlossen wurde, wurden unterschiedliche Gutachten erwähnt.
Ich fordere die Gutachten an.
Im speziellen senden Sie mir bitte die folgenden Gutachten zu:
- Einzelhandelsgutachten
- Verkehrsgutachten
- Störfallgutachten

sowie sämtliche weiteren Gutachten, die im Rahmen des, mit der Beschlussvorlage im Zusammenhang stehenden Bauvorhabens durch die Stadt Münster erstellt bzw. veranlasst wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
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Konstantin Sebastian Kubina
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Konstantin Sebastian Kubina
Betreff
Erwähnte Gutachten aus der Beschlussvorlage V/0518/2015 [#12369]
Datum
4. Januar 2016 21:07
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Beschlussvorlage V/0518/2015 die am 16.12.2015 in der Ratssitzung als TOP 47.1.1 beschlossen wurde, wurden unterschiedliche Gutachten erwähnt. Ich fordere die Gutachten an. Im speziellen senden Sie mir bitte die folgenden Gutachten zu: - Einzelhandelsgutachten - Verkehrsgutachten - Störfallgutachten sowie sämtliche weiteren Gutachten, die im Rahmen des, mit der Beschlussvorlage im Zusammenhang stehenden Bauvorhabens durch die Stadt Münster erstellt bzw. veranlasst wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina

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