Erweiterte Angaben zur Netzneutralität

Anfrage an: Bundesnetzagentur

eine digitale Fassung aller Unterlagen, Berichte, Gutachten, Prüfungen und Dokumente, welche die Netzneutralität betreffen, insbesondere bezogen auf die Drosselungspraktiken deutscher Telekommunikationsanbieter im Internet trotz Flatrate. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, ob Pläne für eine veränderte Regulierung der Netzneutralität für die nähere Zukunft vorliegen, insbesondere aufgrund der im Moment im EU-Parlament diesbezüglich stattfindenden Planungen die Netzneutralität zu sichern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2015
  • Frist
    27. Februar 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine digitale Fa…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erweiterte Angaben zur Netzneutralität [#8476]
Datum
24. Januar 2015 19:25
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine digitale Fassung aller Unterlagen, Berichte, Gutachten, Prüfungen und Dokumente, welche die Netzneutralität betreffen, insbesondere bezogen auf die Drosselungspraktiken deutscher Telekommunikationsanbieter im Internet trotz Flatrate. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, ob Pläne für eine veränderte Regulierung der Netzneutralität für die nähere Zukunft vorliegen, insbesondere aufgrund der im Moment im EU-Parlament diesbezüglich stattfindenden Planungen die Netzneutralität zu sichern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Ihre IFG-Anfrage zur Netzneutralität Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Januar 2015…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zur Netzneutralität
Datum
23. Februar 2015 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Januar 2015, in der Sie nach Dokumenten zur Netzneutralität fragen. Diese Dokumente finden Sie bereits als Antworten zu gleichlautenden IFG-Anfragen, so z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-dokumente-uber-die-netzneutralitat/ . Zu den dort verlinkten Papieren gehören der "Bericht der Bundesnetzagentur vom 14. Juni 2013 zur Tarifänderung der Deutschen Telekom AG für Internetzugänge vom 02. Mai 2013", eine Reihe von Berichten von BEREC (Gremium europäischer Regulierungsstellen) sowie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Studien zur Netzneutralität. Zur Verkehrsmanagementuntersuchung von BEREC hatte es ebenfalls bereits eine IFG-Anfrage gegeben. Auch hierzu ist die Antwort bereits öffentlich verfügbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/antworten-zur-berec-studie-zu-traffic-management/ . Sie weisen darüber hinaus auf die Diskussion zur Netzneutralität auf europäischer Ebene hin. Diese Diskussion ist nach wie vor im Gange. Ein ressortabgestimmter deutscher Vorschlag zur Netznetzneutralität ist auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums verfügbar: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/V/vorschlag-verordnung-ueber-massnahmen-zum-europaeischen-binnenmarkt-der-elektronischen-kommunikation,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf. Mit freundlichem Gruß Mertens