Erweiterte Teststrategie zu COVID 19
- Anfrage an:
- Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration - Sachsen-Anhalt
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem IZG LSA,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Pressemitteilung Nr.: 217/2020 vom 26. Mai 2020 informierte das Land Sachsen-Anhalt zur zukünftigen Durchführung von COVID19-Tests.
Konkret plane die Landesregierung parallel zu den weitreichenden Lockerungen der 6. Corona-Eindämmungsverordnung mit einer erweiterten Teststrategie und schnellen Reaktionen neu auftretenden Fällen einer möglichen zweiten Infektionswelle entgegenzuwirken. „Wir wollen Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko - gerade auch in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen - schützen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Dazu setzt Sachsen-Anhalt unter anderem auf die klare Definition von Schwellenwerten, ab denen Eindämmungsmaßnahmen greifen. Ein Ampelsystem verdeutlicht/verbildlicht das.
Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang die Teststrategie zu bzw. teilen Sie mir mit, wo auf der Seite des Ministeriums diese veröffentlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA).
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen