Erwerb eines Mittels für eine assistenzbedarflose Selbsttötung (auch) in Deutschland rechtlich zulässig?
die niederländische Coöperative Laatste Wil (CLW) teilte am 1.9. 2017 der Öffentlichkeit folgendes mit (es folgt der Wortlaut der Medienmitteilung in deutscher Sprache):
Coöperatie Laatste Wil | Woerden |06 - 225 76 007
www.laatstewil.nu | <<E-Mail-Adresse>>
Woerden, 1. September 2017
Pressebericht: Legales Letzter-Wille-Mittel verfügbar
Nach 4,5 Jahren Forschung ist es der Coöperatie Laatste Wil (CLW) [Kooperation Letzter Wille] gelungen, für ihre Mitglieder ein sicheres und humanes Mittel zu finden, das legal zu bekommen ist und in einer kleinen Dosis zu einem würdigem Tod führt.
Hiermit realisiert die Kooperation einen Durchbruch beim Erreichen ihres Ziels: Über ein sicheres und humanes Letzter-Wille-Mittel für Erwachsene frei erwerben zu können. Sie ist Befürworter einer autonomen Route, die eigene Regie wünscht über das eigene Sterben, ohne Beurteilung von Medizinern.
Die gut 3300 Mitglieder der Kooperation finden es ungewünscht, bevormundend und erniedrigend, dass die heutige Gesetz- und Regelgebung dazu führt, dass die Ärzte und Behörden beurteilen, ob jemand, der sterben will, die Möglichkeiten dazu bekommt.
Sie finden, dass die Regierung es den Interessierten die Barrieren beseitigen soll an die benötigten Mittel zu kommen. Für den, der nicht weiter leben will, kann die Verpflichtung, weiter leben zu müssen, zu großem persönlichen und gesellschaftlichen Schaden führen.
Die Kooperation hat die Unterstützung von 63% der niederländischen Bevölkerung, das ergab eine Untersuchung der namhaften niederländischen Zeitung (NRC) im Jahre 2016.
Seit dem Erscheinen des Essays von H. Drion “Das selbstbestimmte Ende von alten Menschen” (1991) wird in den Niederlanden in der Öffentlichkeit immer häufiger über dieses Thema diskutiert, so dass es sich im Laufe der Zeit immer mehr in die niederländische Kultur verankert hat.
Die Kooperation ist der Meinung, dass beim Gebrauch dieser Mittel mit großer Sorgfalt vorgegangen werden muss und dass an die Sicherheit hohe Anforderungen gestellt werden müssen. So denkt man zum Beispiel an ein Kästchen mit einem persönlichen, biometrischen Schloss, um das Mittel sicher bewahren zu können.
Aus einer Enquête unter den Mitgliedern der Kooperation im vorigen Jahr ging hervor, dass 7% der Mitglieder bereits entsprechende Mittel im Haus haben. Diese Mittel sind oft illegal importiert worden oder dadurch, dass man den Artzt belogen hat. Auch wurde deutlich, dass 90% die Mittel gern haben wollen; da es vielen die Gemütsruhe und sogar die Lebensenergie gibt, wenn man sie besitzt. Diese Möglichkeit ist nun erreichbar.
Der Vorstand von Kooperation Letzter Wille,
Jos van Wijk, Petra de Jong and Patricia Koster
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte: www.laatstewil.nu , unserem YouTube Kanal, e-Mail an <<E-Mail-Adresse>> und Telefone 0031 6225 76 007."
Ende der Medienmitteilung.
Die CLW ist der Auffassung, ihre Vorgehensweise sei mit dem Landesrecht vereinbar und so auch der Kauf des chemischen Konservierungsmittels durch ihre Mitglieder, zumal sie sich über Fragen der rechtlichen Zulässigkeit intensiv mit dem zuständigen Ministerium ausgetauscht habe.
Ich, und sicherlich zusammen mit mir auch viele andere Menschen in Deutschland, möchte auch "Boss meines eigenen Sterbens" (so der Slogan der CLW) sein und in der gleichen Weise wie die Mitglieder des niederländischen Vereins allein oder in Gemeinschaft mit Vereinsmitgliedern auf Gegenseitigkeit mit einem Selbsttötungsmittel wie demjenigen, welches man in den Niederlanden jetzt gefunden haben will, versorgen können.
Mit der Tötungsrechtsreform 2015 war gemäß Begründung der Beschlussvorlage ausdrücklich nicht ein Verbot verbunden worden, sich über Selbsttötungsmethoden öffentlich auszutauschen. Der ehemalige Sterbehelfer Peter Puppe veröffentlichte darauf hin Anfang dieses Jahres ein Buch, in welchem er die ihm bekannten Verfahren beschrieb, darunter auch Verfahren ohne Assistenzbedarf: "Sanfte Sterbehilfe ohne Arzt".
Meine Frage ist, ob (auch) das deutsche Recht es zulässt, einen Verein mit den Satzungszielen der CLW zu gründen, und vor allem, ein solches Self-Euthanasie-Poeder allein oder im Rahmen einer Vereinigung zu erwerben. Ist also der Erwerb eines Mittels für eine assistenzbedarflose Selbsttötung in Deutschland rechtlich zulässig?
Anfrage erfolgreich
-
Datum10. September 2017
-
13. Oktober 2017
-
8 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!