Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt

Welche Kunstwerke wurden in den Jahren 2020/2021 und 2022 aus Mitteln des
Landes erworben? Bitte nach Werk, Kunstform, Künstlerin/Künstler und
Kaufpreis aufschlüsseln.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    28. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Lars Frohmüller
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: W…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Lars Frohmüller
Betreff
Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
28. November 2022 15:42
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kunstwerke wurden in den Jahren 2020/2021 und 2022 aus Mitteln des Landes erworben? Bitte nach Werk, Kunstform, Künstlerin/Künstler und Kaufpreis aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 264256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264256/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lars Frohmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Frohmüller
Lars Frohmüller
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt“ vom 28.11.2022 (#264256) wurde v…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Lars Frohmüller
Betreff
AW: Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
9. Januar 2023 14:44
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt“ vom 28.11.2022 (#264256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Bezug: Ihre E-Mails vom 28. November 2022 und 9…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
FW: FW: [EXTERN] AW: Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
11. Januar 2023 14:31
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Bezug: Ihre E-Mails vom 28. November 2022 und 9. Januar 2023 Sehr geehrter Herr Frohmüller, Ihre E-Mail vom 28. November 2022 ist leider erst mit Ihrer Nachfrage vom 9. Januar 2023 an das zuständige Referat weitergeleitet worden und wird nunmehr schnellstmöglich geprüft. Im Falle einer Gebührenpflicht bitten Sie vorab um Mitteilung. Für die Durchführung des Verfahrens werden gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Aus­lagen) erhoben. Ge­mäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhakt (IZG LSA) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungskostengesetz des Lan­des Sachsen-Anhalt (VerwKostG LSA) sind Kosten auch zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informations­zugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO). Gemäß der Anlage zur IZG LSA KostVO, Ge­bührentatbestand Nr. 2, berechnet sich die Gebühr nach Zeitaufwand und beträgt maximal 500 Euro, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Auf­wands abgesehen wird. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt findet entsprechende Anwendung. Die Voraussetzungen für das Absehen von einer Gebühren­erhebung wegen Geringfügigkeit sind grundsätzlich gegeben, wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt, was vorliegend nicht in Betracht kommt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 2 Abs. 2 VwKostG LSA kann von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran (an der Nichterhebung der Gebühr) ein öffentliches Interesse besteht. Ein solches ist vorliegend nicht ersichtlich. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 12 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VwKostG LSA kann die Gebühr im Falle der Ablehnung oder Rücknahme eines Antrags vor Beendigung der Amtshandlung bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. Wenn die Verwaltungskosten für die Amtshandlung nicht mehr als 50 Euro betragen, werden diese nicht festgesetzt (§ 10 Abs. 2a Satz 1 IZG LSA). Die Entscheidung über die konkrete Höhe der Kosten ergeht im Einzelfall und kann derzeit noch nicht verlässlich eingeschätzt werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 27. Januar 2023 mit, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang un­ter den genannten Voraussetzungen aufrechterhalten. Sofern ich bis zu dem genannten Datum keine Nachricht von Ihnen erhalte, betrachte ich Ihren Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen
Lars Frohmüller
Guten Tag, Ich würde die Anfrage aufrecht herhalten. Sollten hierfür Kosten entstehen, ist die Rechnungsanschrif…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Lars Frohmüller
Betreff
AW: FW: FW: [EXTERN] AW: Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
26. Januar 2023 16:59
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich würde die Anfrage aufrecht herhalten. Sollten hierfür Kosten entstehen, ist die Rechnungsanschrift: Mitteldeutscher Rundfunk Redaktion Bewegtbild Stadtparkstraße 8 39114 Magdeburg Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 264256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264256/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lars Frohmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Drittbeteiligung aufgrund eines Antrags auf Informationszugang nach dem Informations­zugangsgesetz Sachsen-Anhalt …
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
FW: [EXTERN] AW: FW: FW: [EXTERN] AW: Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
9. Februar 2023 12:37
Status
Warte auf Antwort
Drittbeteiligung aufgrund eines Antrags auf Informationszugang nach dem Informations­zugangsgesetz Sachsen-Anhalt Bezug: Ihr Antrag vom 28. November 2022 Sehr geehrter Herr Frohmüller, über Ihren Antrag auf Informationszugang vom 28. November 2022 kann derzeit noch nicht abschließend entschieden werden, da die von Ihnen begehrten Informationen teilweise personenbezogene Daten Dritter enthalten. Zugang zu personenbezogenen Daten darf gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Gemäß § 8 Abs. 1 IZG LSA ist ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Dritter ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, ist unter Bezugnahme auf den von Ihnen gestellten Antrag nebst Begründung schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Danach wird über den Informationsantrag entschieden. Der Informationszugang darf gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 IZG LSA erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet wurde und seit Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind. Gegen die Entscheidung sind Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig. Da der Antrag Daten Dritter betrifft, muss er gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IZG LSA begründet werden. Ich bitte daher um Darlegung Ihrer Gründe für den IZG-Antrag sowie um Mitteilung, ob Sie als Privatperson oder für den MDR handeln und ob Sie beabsichtigen, die Daten öffentlich zu verwenden und im Internet zu verbreiten. Inwieweit die von Ihnen begehrten Informationen für Sie aufgrund der durch das Drittbeteiligungsverfahren längeren Verfahrensdauer für Sie noch von Interesse sind, entzieht sich hiesiger Kenntnis. Ich bitte daher - auch mit Blick auf die Möglichkeit einer Kostenermäßigung bei Antragsrücknahme - um Mitteilung bis zum 23. Februar 2023, wenn Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten, werde ich das Drittbeteiligungsverfahren einleiten. Mit freundlichen Grüßen
Lars Frohmüller
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Antwort vom 09.02.2023, 12:37 Uhr, teilten Sie mit, dass über meinen Antrag auf…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Lars Frohmüller
Betreff
AW: FW: [EXTERN] AW: FW: FW: [EXTERN] AW: Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
16. Februar 2023 16:22
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Antwort vom 09.02.2023, 12:37 Uhr, teilten Sie mit, dass über meinen Antrag auf Informationszugang noch nicht abschließend entschieden werden könne, da teilweise personenbezogene Daten Dritter in den erfragten Informationen enthalten seien. Mit Verweis auf § 5 Abs. 1 Satz 1 Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) führen Sie aus, dass Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden darf, sofern das Informationsinteresse des Antragstellers die schutzwürdigen Interessen Dritter am Ausschluss der Information überwiegt oder eine Einwilligung vorliegt. Zunächst sei ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, zwecks Einholung der Einwilligung der betroffenen Dritten. Auch mit Blick auf die zeitliche Verzögerung durch ein Drittbeteiligungsverfahren, halte ich an dem Antrag fest. Gerne begründe ich das Informationsinteresse : Die Auswahl der Kunstobjekte und welche Künstlerinnen und Künstler durch den Kunsterwerb durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert werden, ist relevant im Rahmen einer journalistischen Recherche im Auftrag des MDR zur Praxis des Kunsterwerbs durch das Land Sachsen-Anhalt. Die Redaktion möchte die Informationen, um die Praxis des Landes im Bereich des Kunsterwerbs beurteilen zu können. Diese Praxis ist von öffentlichem Informationsinteresse. Der MDR ist dazu verpflichtet, bei Publikation von Nachrichten und Beiträgen die Rechtsordnung zu wahren und zu respektieren, ist zur journalistischen Sorgfalt verpflichtet und zur Einhaltung der im MDR-Staatsvertrag sowie im Medienstaatsvertrag festgelegten Angebotsgrundsätze. Als Rundfunkanstalt des öffentlich-rechtlichen Rechts nimmt der MDR diese Verpflichtungen sehr ernst. Insoweit wird der MDR keinesfalls Datenschutzbelange, persönliche Selbstbestimmungsrechte oder weitere Rechtsvorschriften außer Acht lassen bei der Veröffentlichung seiner publizistischen Beiträge. Es ist nicht erkenntlich, inwieweit die Weitergabe der Informationen zu den Kunst- bzw. Werkformen und den Titeln der einzelnen Kunstobjekte, die vom Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 erworben wurden sowie der jeweiligen Kaufpreise, schutzwürdige Interessen Dritter berührt. Eine Weitergabe dieser Informationen bwz. eine Weitergabe unter Schwärzung der Informationen, die schutzwürdige Interessen Dritter beeinträchtigen können, ist bereits jetzt möglich, s. § 7 Abs. 2 IZG LSA. Mit einer Unkenntlichmachung der Informationen, die Belange Dritter berühren, erkläre ich mich im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 IZG LSA hiermit ausdrücklich einverstanden. Freundliche Grüße, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 264256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/264256/upload/cd2ac1d972945dbd36213e7eb031a3e15b2134a9/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lars Frohmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Frohmüller, im Rahmen der am 27. Februar 2023 erfolgten Beantwortung der Presseanfrage von Her…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antrag Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt
Datum
8. März 2023 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frohmüller, im Rahmen der am 27. Februar 2023 erfolgten Beantwortung der Presseanfrage von Herrn Kiesant zum Erwerb von Kunstgegenständen sind dem MDR Informationen zugegangen, die auch Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt betreffen. Bitte teilen Sie möglichst kurzfristig - spätestens bis zum 22. März 2023 - mit, wenn Sie dennoch an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Lars Frohmüller
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt“ vom 28.11.2022 (#264256) wurde v…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Lars Frohmüller
Betreff
AW: IZG-Antrag Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
23. November 2023 11:43
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt“ vom 28.11.2022 (#264256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 329 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte mein Auskunftsersuchen noch einmal erneuern, indem ich die bekannte Fragestellung wiederhole: Welche Kunstwerke und Künstler wurden von dem Land im Zeitraum von 2020 bis 2022 erworben, und zu welchen Preisen? Ich bitte um eine Auflistung. Ich verweise hierbei auch auf die Auskünfte anderer Bundesländer wie Sachsen und Thüringen, die diese Kunstankäufe öffentlich bekanntgeben. Aus diesem Grund hege ich Zweifel an der Notwendigkeit, meine Anfrage als Verschlusssache zu klassifizieren. Diese Anfrage wird zeitgleich dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Prüfung zugehen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Frohmüller, der Vorgang liegt dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anha…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antrag Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt
Datum
27. November 2023 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frohmüller, der Vorgang liegt dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt zur Prüfung vor. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Lars Frohmüller
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt“ vom 28.11.2022 (#264256) wurde v…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Lars Frohmüller
Betreff
AW: IZG-Antrag Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
13. Dezember 2023 10:00
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt“ vom 28.11.2022 (#264256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 349 Tage überschritten. Nach meinen Informationen gab es bereits einen umfangreichen Austausch mit der genannten Behörde. Ebenfalls gab es eine Teilveröffentlichung der Informationen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Frohmüller, ich verweise auf meine E-Mail vom 27. November 2023. Der Sachstand im IZG-Verfahre…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antrag Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt
Datum
13. Dezember 2023 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frohmüller, ich verweise auf meine E-Mail vom 27. November 2023. Der Sachstand im IZG-Verfahren ist unverändert. Mit freundlichen Grüßen
Lars Frohmüller
Guten Tag, Hiermit die Nachfrage: hat sich nach ihrer Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten hier bereits ein…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Lars Frohmüller
Betreff
AW: IZG-Antrag Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
24. Januar 2024 10:59
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Hiermit die Nachfrage: hat sich nach ihrer Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten hier bereits eine Lösung ergeben? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 264256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264256/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lars Frohmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Frohmüller, ich beziehe mich auf mein Schreiben vom 22. Dezember 2023 an Ihre Postadresse. Di…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
FW: [EXTERN] AW: IZG-Antrag Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
25. Januar 2024 14:53
Status
Sehr geehrter Herr Frohmüller, ich beziehe mich auf mein Schreiben vom 22. Dezember 2023 an Ihre Postadresse. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Lars Frohmüller
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt“ vom 28.11.2022 (#264256) wurde v…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Lars Frohmüller
Betreff
AW: FW: [EXTERN] AW: IZG-Antrag Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt [#264256]
Datum
18. März 2024 11:22
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt“ vom 28.11.2022 (#264256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 445 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Frohmüller, mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 hatte der Landesbeauftragte für die Informatio…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) - Erwerb Kunstwerke Sachsen-Anhalt, Zwischennachricht
Datum
4. April 2024 13:15
Status
Sehr geehrter Herr Frohmüller, mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 hatte der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit zu Ihrem Anliegen Stellung genommen und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019, Az.: 7 C 22/18 Rn. 44 ff.), wonach alle Kunstankäufe für die Kunstsammlung des Landes einschließlich des jeweiligen Kaufpreises ab 1991 bis 2018 durch das Land veröffentlicht werden können. Für die letzten fünf Jahre (2019-2023) ist es allerdings erforderlich, die Zustimmung zur Veröffentlichung der Kaufpreise von den Verkäufern einzuholen. Hierfür werden die Künstlerinnen und Künstler des genannten Zeitraums individuell mit einem Anschreiben zum Sachverhalt informiert und um Einwilligung gebeten, dass die Angabe des jeweiligen Kaufpreises veröffentlicht werden darf. Das Abfrageverfahren wird voraussichtlich Ende April abgeschlossen sein. Sodann wird der Bearbeitung Ihres IZG-Antrages unverzüglich Fortgang gegeben. Mit freundlichen Grüßen