Erwerb von Anteilen an Curevac durch die Bundesregierung

Den Kaufvertrag der Anteile an Curevac durch die Bundesregierung.

Durch die Bundesregierung wurden mit 300 Millionen Euro Anteile an Curevac erworben, zwecks Förderung der Impfstoffentwicklung. Da es sich hierbei um Steuergelder handelt, möchte man erfahren, an welche Bedingungen diese Förderung geknüpft war bzw. inwiefern die Bundesregierung ihre Anteile nutzen kann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Kaufvertrag de…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erwerb von Anteilen an Curevac durch die Bundesregierung [#210043]
Datum
28. Januar 2021 20:45
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Kaufvertrag der Anteile an Curevac durch die Bundesregierung. Durch die Bundesregierung wurden mit 300 Millionen Euro Anteile an Curevac erworben, zwecks Förderung der Impfstoffentwicklung. Da es sich hierbei um Steuergelder handelt, möchte man erfahren, an welche Bedingungen diese Förderung geknüpft war bzw. inwiefern die Bundesregierung ihre Anteile nutzen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. Januar 2021 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigung fr Sie. Wir antworten Ihnen in der nchsten Zeit persnlich. Das kann bis zu 2 Wochen dauern. Eine Bitte noch: Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten. Freundliche Gre KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Nachricht vom 28.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantwortung wird n…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Nachricht vom 28.01.2021
Datum
9. Februar 2021 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantwortung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung. Freundliche Grüße
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Nachricht vom 28.01.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.01.2021. Gerne teilen wir …
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Nachricht vom 28.01.2021
Datum
18. Februar 2021 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.01.2021. Gerne teilen wir Ihnen mit Blick auf öffentlich zugängliche Informationen Folgendes mit: Im Zuge der Beteiligung an CureVac wurde u.a. mit dem Mehrheitseigentümer von CureVac, der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, eine Gesellschaftervereinbarung geschlossen, unter der u.a. einer Verlegung von Forschungseinrichtungen des Unternehmens in Länder außerhalb der EU entgegengewirkt werden kann. Ein Sonderrecht in Bezug auf die Governance ist das Recht zur Nominierung eines Mitglieds des Aufsichtsrats bzw. Supervisory Boards, solange mindestens 10% der Aktien gehalten werden. Diese und weitere Informationen sind im öffentlich zugänglichen Prospekt zum Börsengang von CureVac zum Beispiel auf der Website von CureVac verfügbar. Weitere Informationen finden Sie zudem in den parlamentarischen Anfragen und den Antworten der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex unter https://pdok.bundestag.de/. Uns ist es wichtig Ihnen folgende Informationen zu geben: Die KfW unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), es sei denn, sie übt ausnahmsweise eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit aus. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Beim Erwerb der Anteile an CureVac handelte die KfW privatrechtlich. Mangels Behördenstellung der KfW besteht auch keine Pflicht zur Bereitstellung von Informationen nach dem Umweltinformationsgesetzt (UIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Umweltinformationen im Sinne des UIG sind der KfW bei der Transaktion zudem nicht bekannt geworden. Bitte beachten Sie, dass bei Veröffentlichung dieser Antwort die Klarnamen der unterzeichnenden KfW-MitarbeiterInnen in dem Beitrag zu löschen sind. Weder die beiden KfW-MitarbeiterInnen noch die KfW als deren Arbeitgeberin erteilen eine Einwilligung bezüglich der Veröffentlichung dieser Klarnamen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 28.01.2021 [#210043] Sehr << Anrede >> aus Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 28.01.2021 [#210043]
Datum
26. Februar 2021 20:16
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aus Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 28.01.2021 entsteht folgende Frage: Inwiefern könnte die Bundesregierung durch Nutzung des “Sonderrechts in Bezug auf Governance” und die Nominierung eines Mitglieds im Aufsichtsrat Einfluss nehmen? Und folglich auch wieso die Bundesregierung dieses Recht noch nicht genutzt hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigu…
Sie denken es sich wahrscheinlich schon: Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbesttigung fr Sie. Wir antworten Ihnen in der nchsten Zeit persnlich. Das kann bis zu 2 Wochen dauern. Eine Bitte noch: Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten. Freundliche Gre KfW

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Nachricht vom 26.02.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Nachricht vom 26.02.2021. Mit d…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Nachricht vom 26.02.2021
Datum
15. März 2021 09:02
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Nachricht vom 26.02.2021. Mit den Sonderrechten können die in der Gesellschaftervereinbarung verankerten Interessen des Bundes nötigenfalls geltend gemacht werden. Die konkreten Regelungen in der Corporate Governance können den öffentlich zur Verfügung stehenden Dokumenten entnommen werden. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats stehen dabei alle aktienrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Als Vertreterin des Bundes wurde Dr. Viola Bronsema in den Aufsichtsrat gewählt. Gerne informieren wir Sie über die öffentlichen Informationsquellen, wie etwa den öffentlich zugänglichen Prospekt zum Börsengang auf der Website von CureVac sowie die Informationen in den parlamentarischen Anfragen und den Antworten der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex unter https://pdok.bundestag.de/. Auf den Internetseiten des Unternehmens finden Sie zudem die wesentlichen Dokumente, in denen die Corporate Governance verankert ist. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir darüber hinaus keine Rechtsberatung zu etwaigen Einflussnahmemöglichkeiten der Bundesregierung und deren Inhalten erbringen und auch keine Stellung zu Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung beziehen können. Freundliche Grüße