Erwerbsmigration: Derzeitige Wartezeiten für die Beantragung nationaler (D) Visa zum Zwecke der Arbeitsaufnahme

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Eine Übersicht, welche Wartezeit derzeit für einen deutschen Arbeitgeber besteht, der 10 Visumtermine zum Zweck der Beantragung eines nationalen Visums (D) für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bspw. im Rahmen eines Personalaustausches für Mitarbeiter bei den folgenden Auslandsvertretungen während des Zeitrahmens 8.00 - 18.00 deutscher Zeit* buchen muss:

Abu Dhabi
Almaty
Ankara
Atlanta
Bangalore
Bangkok
Beirut
Beijing
Belgrad
Bern
Bogota
Boston
Brasilia
Buenos Aires
Chengdu
Chennai
Chicago
Doha
Dubai
Hanoi
Harare
Ho-Chi-Minh-Stadt
Hong Kong
Islamabad
Istanbul
Izmir
Jakarta
Jekatarinburg
Kairo
Kolkata
Kanton
Kapstadt
Karatischi
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Kuala Lumpur
Lima
Los Angeles
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Mexiko Stadt
Miami
Moskau
Mumbai
Neu-Delhi
New York
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Pretoria
Quito
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Riad
Rio de Janeiro
San Francisco
St Petersburg
Sao Paulo
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Shanghai
Shenyang
Singapur
Sydney
Taipei
Tel Aviv
Tokio
Toronto
Tunis
Washington D.C.

Bitte teilen Sie auch mit, ob die Terminvereinbarung bei der Auslandsvertretung direkt online oder per Warteliste / Email bzw. über Dritte erfolgt.

*Bitte kennzeichnen Sie die Auslandsvertretungen, bei denen derzeit während der normalen deutschen Bürozeiten keine Termine buchbar sind, weil jeweils nur wenige Termine nachts freigeschaltet werden.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Erwerbsmigration: Derzeitige Wartezeiten für die Beantragung nationaler (D) Visa zum Zwecke der Arbeitsaufnahme [#31842]
Datum
12. Juli 2018 10:59
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, welche Wartezeit derzeit für einen deutschen Arbeitgeber besteht, der 10 Visumtermine zum Zweck der Beantragung eines nationalen Visums (D) für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bspw. im Rahmen eines Personalaustausches für Mitarbeiter bei den folgenden Auslandsvertretungen während des Zeitrahmens 8.00 - 18.00 deutscher Zeit* buchen muss: Abu Dhabi Almaty Ankara Atlanta Bangalore Bangkok Beirut Beijing Belgrad Bern Bogota Boston Brasilia Buenos Aires Chengdu Chennai Chicago Doha Dubai Hanoi Harare Ho-Chi-Minh-Stadt Hong Kong Islamabad Istanbul Izmir Jakarta Jekatarinburg Kairo Kolkata Kanton Kapstadt Karatischi Kiew Kuala Lumpur Lima Los Angeles Manila Melbourne Mexiko Stadt Miami Moskau Mumbai Neu-Delhi New York Osaka Pretoria Quito Rabat Recife Riad Rio de Janeiro San Francisco St Petersburg Sao Paulo Seul Shanghai Shenyang Singapur Sydney Taipei Tel Aviv Tokio Toronto Tunis Washington D.C. Bitte teilen Sie auch mit, ob die Terminvereinbarung bei der Auslandsvertretung direkt online oder per Warteliste / Email bzw. über Dritte erfolgt. *Bitte kennzeichnen Sie die Auslandsvertretungen, bei denen derzeit während der normalen deutschen Bürozeiten keine Termine buchbar sind, weil jeweils nur wenige Termine nachts freigeschaltet werden. Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Erwerbsmigration: Derzeitige Wartezeiten für die Beantragung nationaler (D) Visa zum Zwecke der Arbeitsaufnahme, Vg.Nr.: 309-2018
Datum
13. Juli 2018 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nac…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Erwerbsmigration: Derzeitige Wartezeiten für die Beantragung nationaler (D) Visa zum Zwecke der Arbeitsaufnahme, Vg.Nr.: 309-2018
Datum
16. Juli 2018 10:41
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen