Erwiderungen der Sächsischen Staatsregierung in Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten aus dem Jahr 2020

Laut Koalitionsvertrag ist die Schaffung eines Transparenzgesetzes vorgesehen. Im Vorgriff darauf bitte ich um Übermittlung folgender Unterlagen in elektronischer Form:

Alle Erwiderungen der Sächsischen Staatsregierung in Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten aus dem Jahr 2020.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2021
  • Frist
    16. März 2021
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Michael Müller
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Koalitions…
An Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Details
Von
Michael Müller
Betreff
Erwiderungen der Sächsischen Staatsregierung in Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten aus dem Jahr 2020 [#212485]
Datum
12. Februar 2021 06:28
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Koalitionsvertrag ist die Schaffung eines Transparenzgesetzes vorgesehen. Im Vorgriff darauf bitte ich um Übermittlung folgender Unterlagen in elektronischer Form: Alle Erwiderungen der Sächsischen Staatsregierung in Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten aus dem Jahr 2020.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Müller Anfragenr: 212485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212485/ Postanschrift Michael Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Müller

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Im Auftrag
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
Übermittlung der Erwiderungen der Sächsischen Staatsregierung in Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten aus dem Jahr 2020
Datum
16. März 2021 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Im Auftrag