Erziehlter Verkaufspreis Immobilie Elsastraße 13

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte nennen Sie mir den von der Stadt Werder (Havel) erziehlten Verkaufspreis der Immobilie Elsastraße 13. Wurde zu einem marktüblichen Preis verkauft?

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Februar 2016
  • Frist
    1. April 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erziehlter Verkaufspreis Immobilie Elsastraße 13 [#15869]
Datum
29. Februar 2016 12:52
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nennen Sie mir den von der Stadt Werder (Havel) erziehlten Verkaufspreis der Immobilie Elsastraße 13. Wurde zu einem marktüblichen Preis verkauft? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Werder (Havel)
Stadt Werder (Havel) Die Bürgermeisterin Internet: http://www.werder-havel.de Email:    <<E-Mail-Adresse>…
Von
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Betreff
AW: Erziehlter Verkaufspreis Immobilie Elsastraße 13 [#15869]
Datum
14. März 2016 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Werder (Havel) Die Bürgermeisterin Internet: http://www.werder-havel.de Email:    <<E-Mail-Adresse>> * Eisenbahnstraße 13/14 · 14542 ·  Werder (Havel) =================================================================== Sehr geehrte, dankend habe ich Ihre Anfragen zu o. g. Objekt erhalten. Die gewünschten Informationen erhalten Sie nachstehend kostenfrei. zu #15869: Die Immobilie wurde zu einem Kaufpreis in Höhe von 11.264,61 € veräußert. Eine Marktüblichkeit lässt sich nur an Hand von Referenzobjekten ermitteln, die hier nicht vorliegen. zu #15870: Der Verkauf der Immobilie wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und war nicht an bestimmte Auflagen gebunden. Weitere Interessenten, die bereit waren einen höheren Kaufpreis für die Immobilie zu zahlen gab es nicht. zu #15871: Auflagen durch das Land Brandenburg in Bezug auf den Verkauf der Immobilie gab es nicht. Sollten Sie weitere Informationen in Form einer Akteneinsicht wünschen, bitte ich Sie einen Termin mit mir zu vereinbaren und mir vorher mitzuteilen, welche Unterlagen konkret eingesehen werden sollen. Durch diese Akteneinsicht entstehen Kosten entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel). Für diesen Fall bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift, da Gebührenbescheide nicht elektronisch zustellt werden können. Einer Übersendung von Unterlagen auf elektronischem Wege ist mir leider nicht möglich, da die entsprechende Akte nicht in digitaler Form vorliegt. Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen