Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Die Anzahl der Fälle, in denen die für den Einzug des Rundfunkbeitrags in Hamburg zuständige Landesrundfunkanstalt (gesetzlicher Vertreter: Herr Lutz Marmor) und/oder deren Beitragsservice vor Ort und/oder der Beitragsservice Köln im Auftrag der genannten LRA zur Erzwingung von Vermögensauskünften, sog. Erzwingungshaft beantragt hat und in wie vielen Fällen diese ausgeführt wurde.

Ich bitte um die Daten, die seit 01.01.2013 angefallen sind. Bitte nach Jahren eingeteilt

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. April 2016
  • Frist
    14. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mi…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#16327]
Datum
12. April 2016 07:34
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die Anzahl der Fälle, in denen die für den Einzug des Rundfunkbeitrags in Hamburg zuständige Landesrundfunkanstalt (gesetzlicher Vertreter: Herr Lutz Marmor) und/oder deren Beitragsservice vor Ort und/oder der Beitragsservice Köln im Auftrag der genannten LRA zur Erzwingung von Vermögensauskünften, sog. Erzwingungshaft beantragt hat und in wie vielen Fällen diese ausgeführt wurde. Ich bitte um die Daten, die seit 01.01.2013 angefallen sind. Bitte nach Jahren eingeteilt Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitr…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#16327]
Datum
14. Mai 2016 01:36
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag" vom 12.04.2016 (#16327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Pinz Anfragenr: 16327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Anfrage befindet sich derzeit leider noch in Bearbeitung. Sobald diese abgeschlosse…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#16327]
Datum
18. Mai 2016 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Anfrage befindet sich derzeit leider noch in Bearbeitung. Sobald diese abgeschlossen ist, erhalten Sie umgehend Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitr…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#16327]
Datum
18. Mai 2016 20:14
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag" vom 12.04.2016 (#16327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Pinz Anfragenr: 16327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, die Anzahl der Fälle, in denen der Beitragsservice NDR im Rahmen des Einzugs von Rundfun…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag [#16327]
Datum
20. Mai 2016 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, die Anzahl der Fälle, in denen der Beitragsservice NDR im Rahmen des Einzugs von Rundfunkbeiträgen Haftanträge zur Erzwingung von Vermögensauskünften beantragt hat, verteilt sich über die Jahre 2013 bis heute wie folgt: 2013: 0 2014: 0 2015: 0 2016: 0 (bis 20.05.2016). Für den Beitragsservice Köln (Nordrhein-Westfalen) können wir als Freie und Hansestadt Hamburg leider keine Fragen beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag" [#16327]
Datum
20. Mai 2016 12:07
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16327 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde unvollständig bearbeitet, weil mir keine Information dazu gegeben wurde, wie ich bei welcher Institution oder Behörde Auskunft über die fehlenden Daten beantragen und erhalten kann. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 16327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag" [#16327]
Datum
20. Mai 2016 12:09
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16327 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde unvollständig bearbeitet, weil mir keine Information dazu gegeben wurde, wie ich bei welcher Institution oder Behörde Auskunft über die fehlenden Daten beantragen und erhalten kann. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 16327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrter Herr Pinz, wir haben Ihre Eingabe erhalten. Sie läuft hier unter dem Az. D3/2016/30-IFG. Nach § 11…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag" [#16327]
Datum
20. Mai 2016 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, wir haben Ihre Eingabe erhalten. Sie läuft hier unter dem Az. D3/2016/30-IFG. Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 HmbTG haben auskunftspflichtige Stellen, bei denen die Informationen nicht vorhanden sind, die zuständige auskunftspflichtige Stelle zu ermitteln und dem Ast. mitzuteilen. Der Begriff der "auskunftspflichtigen Stelle" ist in § 2 Abs. 5 HmbTG definiert als Behörden und Unternehmen der FHH. Nach unserem Kenntnisstand sind die Informationen, die Sie begehren, ausschließlich in NRW vorhanden. Es gibt daher keine gesetzliche Verpflichtung der FB, dies für Sie in NRW zu recherchieren. Hintergrund der gesetzlichen Regelung in § 11 Abs. 2 Satz 2 HmbTG ist, dass die Ast. nicht behördliches Zuständigkeitswissen vorenthalten werden soll. Melden Sie sich mit Ihrer Anfrage in einem Referat, das über die Unterlagen nicht verfügt, sondern das Nachbar-Referat, soll man Ihnen diesen Umstand mitteilen. Nicht beabsichtigt ist hingegen, eine Verlagerung der Recherchepflicht von Ast. auf die hamburgische Verwaltung nach der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHH genauso recherchieren müssen, wie Sie es müssten. Ich habe mich trotzdem an die FB gewandt und nachgefragt, ob man noch etwas weiß. Man hat mir lediglich diesen Link übersenden können: https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/ansprechpartner_vor_ort/ Dort finden Sie eine erste Anlaufstelle, weitere Recherchen müssten Sie selbst übernehmen. Mit freundlichen Grüßen