Eskalation beim Jobcenter – Anklagepunkt: Widerstand gegen die Staatsgewalt und Hausfriedensbruch
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
„Am 25. Juni fand von 10.00 bis 16.30 Uhr mit einer 1,5 stündigen Mittagspause der Prozess gegen Ufuk T. vor dem Amtsgericht statt. Angeklagt war Ufuk T. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Körperverletzung und Hausfriedensbruch.“
https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/07/12/eskalation-beim-jobcenter-anklagepunkt-widerstand-gegen-die-staatsgewalt-und-hausfriedensbruch/
Bei meinen Internetrecherchen konnte ich keinen Polizeibericht zu den Vorfällen finden.
1. falls es eine Presseerklärung zu den Vorfällen geben sollte, bitte ich um die Nennung der Link-Adresse oder Hilfsweise der Übersendung einer Pressemitteilung als pdf-Datei
2. An dem Vorfall im Mannheimer Jobcenter waren sechs Beamte Ihrer Behörde beteiligt. Bitte übersenden sie mir die anonymisierten Berichte zu dem Vorfall
3. Bitte teilen Sie mir mit, ob interne Ermittlungen gegen die Beamten eingeleitet wurden
Nach den wenigen bisher im Netz vorliegenden Informationen könnte der geschilderte Vorfall die ARD-Recherche bestätigen.
Mit einer Recherche zum Thema "Polizeigewalt" eröffnet "Kontraste" am Montag, 29.07.2019, die "ARD-Exclusiv"-Sommerstaffel der Politischen Magazine im Ersten.
29.07.2019
21:55 Uhr Exclusiv im Ersten: Staatsgewalt
Wenn Polizisten zu Tätern werden | Das Erste
https://programm.ard.de/?sendung=281061843942128&first=1
MEDIATHEK
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuL2VmMGY4N2UzLTljZmItNDc2OC1iMWFiLTg5YjA0YjYwMGEwMw/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Einstellung der Ermittlungen gegen die beteiligten Polizeibeamten entlasten die Beamten in dem geschilderten Vorgehen nicht.
Möglicherweise bestätigt der Vorfall auch nur die Recherche zum Thema Polizeigewalt - Exclusiv im Ersten: Staatsgewalt - Wenn Polizisten zu Tätern werden
Das anhängige Revisionsverfahren wird hoffentlich mehr Licht in das Dunkel bringen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. August 2019
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7. September 2019
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