Eskalationsstufen der geplanten Abschaltung der elektrischen Energieversorgung von Verbrauchern im Überlastungsfall

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Der Artikel unter:
https://metro.co.uk/2022/10/21/chart-reveals-exact-times-of-day-blackouts-could-hit-your-home-17610183/
beschreibt im Detail den Notfallplan für den Überlastungsfall der Stromnetze im Vereinigten Königreich.

Es werden verschiedene geplante Abschalt-Vorgaben der Stromversorgung für unterschiedliche Verbraucher dargestellt.

Jede Eskalationsstufe unterscheidet sich hinsichtlich
- Priorisierung der Verbraucher
- geographischer Region
- Tageszeit der geplanten Abschaltungen
- Wochentage der geplanten Abschaltungen
- Dauer der geplanten Abschaltungen

Die geplanten Abschaltungen reichen von sporadisch verteilten 3-Stunden-Blöcken bis zur Komplettabschaltung von Verbrauchern über mehrere Tage hinweg.

Meine Fragen:

1) Liegen Ihnen vergleichbar detaillierte Vorgaben für geplante Abschaltungen der Stromversorgung für unterschiedliche Verbraucher in Deutschland vor ?

2) Wenn nein, wer ist die vorhaltende Dienststelle für solche Vorgaben ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Artikel unter…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eskalationsstufen der geplanten Abschaltung der elektrischen Energieversorgung von Verbrauchern im Überlastungsfall [#263623]
Datum
20. November 2022 21:10
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Artikel unter: https://metro.co.uk/2022/10/21/chart-reveals-exact-times-of-day-blackouts-could-hit-your-home-17610183/ beschreibt im Detail den Notfallplan für den Überlastungsfall der Stromnetze im Vereinigten Königreich. Es werden verschiedene geplante Abschalt-Vorgaben der Stromversorgung für unterschiedliche Verbraucher dargestellt. Jede Eskalationsstufe unterscheidet sich hinsichtlich - Priorisierung der Verbraucher - geographischer Region - Tageszeit der geplanten Abschaltungen - Wochentage der geplanten Abschaltungen - Dauer der geplanten Abschaltungen Die geplanten Abschaltungen reichen von sporadisch verteilten 3-Stunden-Blöcken bis zur Komplettabschaltung von Verbrauchern über mehrere Tage hinweg. Meine Fragen: 1) Liegen Ihnen vergleichbar detaillierte Vorgaben für geplante Abschaltungen der Stromversorgung für unterschiedliche Verbraucher in Deutschland vor ? 2) Wenn nein, wer ist die vorhaltende Dienststelle für solche Vorgaben ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263623/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), da…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Eskalationsstufen der geplanten Abschaltung der elektrischen Energieversorgung von Verbrauchern im Überlastungsfall [#263623]
Datum
29. November 2022 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) werte ich als eine auf Sachauskunft gerichtete Anfrage, die im Folgenden beantwortet wird. Sofern Sie dies wünschen, erhalten Sie aber auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichten Bescheid nach dem IFG. Folgendes kann ich Ihnen mitteilen: 1) Liegen Ihnen vergleichbar detaillierte Vorgaben für geplante Abschaltungen der Stromversorgung für unterschiedliche Verbraucher in Deutschland vor? Aufgrund der Vielzahl an Interdependenzen im Stromnetz und des daraus resultierenden einzelfallabhängigen Entscheidungsbedarfs können nur „Leitplanken“ für die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden, sodass z.B. auch keine pauschale Priorisierung im Sinne einer festen Abschaltreihenfolge vorgenommen werden kann. Die Bundesnetzagentur ist für Lastabschaltungen nur dann zuständig, wenn die Bundesregierung nach dem Energiesicherungsgesetz durch Rechtsverordnung festgestellt hat, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung ohne das Eingreifen des Bundeslastverteilers nicht zu beheben ist. Maßstab für das Handeln des Bundeslastverteilers ist die Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie. Welche Maßnahmen dann ergriffen werden, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des jeweiligen Falles. Vor einer solchen Notfallstufe sind die Übertragungsnetzbetreiber zur Sicherstellung der Systemstabilität verpflichtet. Die Übertragungsnetzbetreiber können dazu alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Das reicht von sog. markt- oder netzbezogenen Maßnahmen über die Reduzierung oder Abschaltung einzelner Verbraucher bis zur geordneten Reduzierung des Verbrauchs im Sinne der sog. „Kaskade“, bei der die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Kooperation mit den Verteilnetzbetreibern (VNB) einzelne Versorgungsbereiche vorübergehend vom Netz nehmen. Auch hier entscheiden die konkreten Umstände des Einzelfalls über die zu treffenden angemessenen Maßnahmen. 2) Wenn nein, wer ist die vorhaltende Dienststelle für solche Vorgaben? Wie vorstehend erläutert sieht das deutsche Recht keine fixen Vorgaben vor. Damit gibt es auch keine Dienststelle, die derartiges „vorhält“. Die oben angesprochene „Kaskade“ wurde im VDE Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) erarbeitet. Die Anwendungsregel trägt die Bezeichnung VDE-AR-N- 4140 und ist über den VDE beziehbar. https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/netzbetrieb-sicherheit/netzbetrieb/kaskade-vde-ar-n-4140 Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die sehr ausführliche Antwort. …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eskalationsstufen der geplanten Abschaltung der elektrischen Energieversorgung von Verbrauchern im Überlastungsfall [#263623]
Datum
30. November 2022 21:31
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die sehr ausführliche Antwort. Ein förmlicher Bescheid ist nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263623/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>