Esperanto als 2 Fremdsprache

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es möglich Esperanto als 2. Fremdsprache ( alternative zu russisch, Latein; Spanisch, usw..) im Abitur zu nehmen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
  • 0 Follower:innen
Jonas Mayer
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ist es mö…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Jonas Mayer
Betreff
Esperanto als 2 Fremdsprache [#57519]
Datum
12. Februar 2019 22:19
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ist es möglich Esperanto als 2. Fremdsprache ( alternative zu russisch, Latein; Spanisch, usw..) im Abitur zu nehmen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jonas Mayer <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Mayer, vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbT…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Esperanto als 2 Fremdsprache [#57519]
Datum
28. Februar 2019 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) kein allgemeines Fragerecht bzw. kein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen herleiten lässt. Da Sie vorliegend eine allgemeine Frage stellen, ist der Anwendungsbereich des HmbTG schon nicht eröffnet. Dennoch kann mitgeteilt werden, dass die möglichen Prüfungsfächer in § 20 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) festgelegt sind, vgl. http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/t/1cf/bs/18/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=85&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ReifeAPOHA2008rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint. Hier werden zwei Bedingungen genannt: · genehmigter Rahmenplan; · Bildungsstandards AHR oder EPA oder Anerkennung als länderspezifisches Fach durch die KMK; Beide Bedingungen werden bei Esperanto nicht erfüllt. Informationen zum Fremdsprachenangebot in Hamburg finden sich in der entsprechenden Broschüre, siehe https://www.hamburg.de/contentblob/64460/59e1038b374cbb7fb86af91980084490/data/bbs-br-fremdsprachenunterricht.pdf. Freundliche Grüße